Synonym(e)
SCT; SZT
Definition
Übertragung von Blutstammzellen von einem Spender zu einem Empfänger. Bei der autologen SZT sind Spender und Empfänger ein- und dieselbe Person; bei der allogenen Transplantation handelt es sich um zwei verschiedene Personen.
Allgemeine Definition
- Man unterscheidet:
- autologe Stammzelltransplantation
- allogene Stammzelltransplantation.
- Autologe Stammzelltransplantation: Hierbei werden die Stammzellen dem Patienten selbst entnommen und zu einem späteren Zeitpunkt reinfundiert. Der eigentlichen Transplantation der Stammzellen geht eine hochdosierte, in der Regel myeloablative Chemotherapie und/oder Strahlentherapie voraus, die sog. Konditionierungsphase. Die sich anschließende Stammzelltransplantation ersetzt das durch die myeloablative Konditionierungstherapie zerstörte Knochenmark und verkürzt die therapiebedingte Aplasiephase.
- Allogene Stammzelltransplantation: Hierbei werden dem Patienten die Stammzellen eines anderen, gesunden Stammzellspenders übertragen. Wie bei der autologen Stammzelltransplantation erfolgt auch hierbei eine myeloablative Konditionierungsbehandlung. Damit verfolgt man 2 Ziele: die Eradikation der malignen Zellen und die Immunsuppression des Empfängers, um eine Abstoßungsreaktion gegen das Transplantat zu vermeiden.
Komplikation(en)
Akute und chronische " Graft-versus-Host-Disease" (GvHD) stellen eine der schwerwiegendsten Komplikationen der allogenen Stammzelltransplantation dar und können im fortgeschrittenen Stadium tödlich verlaufen. Die akute Graft-versus-Host-Disease ist die Folge der Aktivierung von T-Zellen des Spenders durch Antigene des Empfängers und betrifft Haut, Darm und Leber. Sie tritt innerhalb der ersten 100 Tage auf. Später auftretende Symptome werden als chronische GvHD bezeichnet.