Definition
Ionengaslaser im Dauerstrich- bzw. getakteten Dauerstrich-Verfahren. Emissionslinien bei 488 und 514 nm, bevorzugte Absorption im Hämoglobin und Melanin, geringe Eindringtiefe (0,2–0,5 cm). Besonders geeignet zur Behandlung von oberflächlichen pigmentierten sowie von vaskulären Veränderungen. Koagulationstiefe beträgt etwa üblicherweise 1 mm, lässt sich bei Kühlung der Oberfläche über höhere Leistungsdichten auf 3–4 mm steigern. Im Gegensatz zu anderen Systemen kann beim Argonlaser punktuell entlang teleangiektatischer Läsionen behandelt werden. Alternativ zum Argonlaser kann der ebenfalls photokoagulierende Kryptonlaser eingesetzt werden.
Indikation
Koagulation superfizieller vaskulärer Fehl- und Neubildungen wie Naevus araneus, feine oberflächliche Gefäßektasien, Naevus flammeus (insbesondere tiefrote Naevi im Erwachsenenalter) u.a., evtl. Vaporisation kleiner oberflächlicher Hautveränderungen. Bei Tätowierungen keine narbenfreie Entfernung möglich. Nachteil: Deutliche Schmerzhaftigkeit. Aufgrund sehr schneller reflektorischer Rötung während der Behandlung können die Therapiezonen schlecht erkannt werden, so dass nur kleine Areale pro Sitzung behandelt werden können. Erfolg abhängig von Lokalisation und Farbe der Gefäßveränderung sowie vom Alter des Patienten.
Unerwünschte Wirkungen
In Abhängigkeit von der eingesetzten Leistung (Watt) und der Kontaktzeit : Narbenbildung, Pigmentverschiebung, Keloide.