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Kommission E

Zuletzt aktualisiert am: 18.03.2025

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Definition

Bei der Kommission E bezeichnet handelt es sich um eine selbstständige, wissenschaftliche Sachverständigenkommission für pflanzliche Arzneimittel. Diese Kommission hat ihren Sitz bei dem Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Kommission E war interdisziplinär ­zusammengesetzt und bestand aus ­Ärzten, Apothekern, Pharmakologen, Toxikologen, Biostatistikern und auch Patientenvertretern. Die Mitglieder wurden alle drei Jahre von Verbänden der Fachrichtung vorgeschlagen und vom Bundesgesundheitsministerium benannt. Eine richtungweisende Aufgabe der Kommission E war die Erarbeitung von Monographien zur Wirksamkeit und Unbedenklichkeit pflanzlicher Arzneidrogen (s. u. Kommission E Monographien), es wurden 378 Aufbereitungsmonographien publiziert.

Heute hat die Kommission E, angesiedelt beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) noch eine beratende Funktion für die phyto­therapeutische Therapierichtung im humanmedizinischen Bereich.

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