Influenzavirus

Autor: Dr. med. S. Leah Schröder-Bergmann

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Zuletzt aktualisiert am: 14.11.2024

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Synonym(e)

Grippevirus; Influenza-Virus

Definition

Beim Influenza-Virus handelt es sich um ein RNA-Virus aus der Familie der Orthomyxoviren (Orthomyxoviridae). Anhand der beiden im Inneren des Virus gelegenen Antigene Nukleoprotein (NP) und Matrixantigen (M) wird das Virus in die 3 Typen A, B und C unterteilt. Die Typen A und B ähneln sich morphologisch.

Influenzavirus A (höchste Pathogenität für den Menschen)

  • Influenzavirus-A-Variante (H1N1) - Erreger der Spanischen Grippe (1918)
  • Influenzavirus-A-Variante (H1N1) - Erreger der Schweinegrippe  (2009)
  • Influenzavirus-A-Variante (H2N2) - Erreger der Asiatischen Grippe (1957)
  • Influenzavirus-A-Variante (H3N2) - Erreger der Honkong-Grippe (2009)
  • (aviäres) Influenzavirus-A-Variante (H5N1), hoch pathogenes aviäres Influenzavirus (HPAIV), zunehmend für Menschen pathogen.
  • (aviäres) Influenzavirus-A-Variante (H7N2), niedrig pathogenes aviäres Influenzavirus (LPAIV)
  • (aviäres) Influenzavirus-A-Variante (H7N3), niedrig pathogenes aviäres Influenzavirus (LPAIV)
  • (aviäres) Influenzavirus-A-Variante (H7N7), hoch pathogenes aviäres Influenzavirus (HPAIV)
  • (aviäres) Influenzavirus-A-Variante (H9N2), niedrig pathogenes aviäres Influenzavirus (LPAIV)

Influenzavirus B (unterscheidet sich klinisch nicht von Influenzavirus A)

Influenzavirus C (seltenes Auftreten)

Eine weitere Einteilung des  Influenza-A-Virus erfolgt aufgrund der in der Virushülle eingebauten Glykoproteine:

- Hämagglutinin (H)

und

- Neuraminidase (N).

Das Hämagglutinin (H) ist stabförmig und ermöglicht das Anheften an die Wirtszellen.

Die Neuraminidase (N) hat die Form eines Pilzes und bewirkt die Freisetzung der Viren aus den infizierten Zellen und auch deren Verbreitung in den Atemwegen.

Bekannt sind inzwischen 18 H-Subtypen und 9 N-Subtypen. Allerdings wurden bislang nur 6 H-Typen (H1, H2, H3, H5, H7, H9) und 3 N-Subtypen (N1, N2, N7) bei Epidemien des Menschen nachgewiesen. Andere Subtypen können aber jederzeit auftreten.

Influenzaviren verursachen die Influenza, eine akute Atemwegserkrankung mit ausgeprägten systemischen Symptomen. Als Komplikation kann sich eine Pneumonie entwickeln, die tödlich verlaufen kann, insbesondere bei älteren Menschen mit chronischen Grunderkrankungen. Viren vom Typ A verursachen periodisch auftretende weltweite Epidemien (Pandemien), die Spezies A und B verursachen wiederkehrende lokale Epidemien.

Allgemeine Information

Impfung:  Die aktive Impfung gegen Influenza enthält einen tri- oder tetravalenten Totimpfstoff (2 A-Stämme plus 1-2 B-Stämme. Die Impfung muss jährlich wiederholt werden, da der Impfstoff jeweils den Empfehlungen der WHO angepasst wird, damit die Antigenzusammensetzung den aktuellen Epidemiestämmen entspricht.

Die Schutzrate der Impfung liegt bei Patienten < 65 Jahren bei ca. 60 %, bei Älteren ist die Schutzrate niedriger. Die Mortalitätsrate bei Menschen > 60 Jahre kann durch die Impfung nachweislich gesenkt werden. Genaue Zahlen dazu sind in der Literatur jedoch sehr unterschiedlich. Es gibt außerdem Hinweise darauf, dass durch die Impfung die kardiovaskuläre Mortalität (Apoplex, Myokardinfarkt) gemindert wird.

Der für Kinder bzw. Jugendliche vom 2. bis zum 18. Lebensjahr zur Verfügung stehende nasale attenuierte Impfstoff wirkt nicht sicher gegen A/H1N1 Viren.

Ein ausreichender Schutz für den Patienten ist ca. 14 Tage nach der Impfung vorhanden.

Bislang hieß es, dass der Wirkstoff der Impfung lediglich 3-4 Monate anhält und man von daher nicht zu früh geimpft werden sollte. Der November wurde als optimaler Zeitpunkt empfohlen, da typischerweise der Gipfel der Erkrankung auf ca. Anfang Februar fällt. Inzwischen gibt es Herstellerangaben, nach denen die Impfwirkung 6 - 12 Monate beträgt.

Indikationen für eine Impfung: 

  • - generell alle Personen > 60 Jahre
  • - Personen mit angeborener, erworbener oder medikamentös bedingter Schwächung des Immunsystems
  • - Personen mit kardiopulmonalen Erkrankungen
  • - Schwangere
  • - Personen mit erhöhter Exposition
  • - Personen, die einem direkten Kontakt mit Vögeln und / oder Wildvögeln ausgesetzt sind (hier besteht kein Schutz vor aviärer Infektion, aber vor Doppelinfektion)
  • - bei Auftreten von Epidemien sollten ALLE Patienten geimpft werden

Kontraindikationen für eine  Impfung: 

  • - Patienten, die akut an einem fieberhaften Infekt erkrankt sind
  • - Personen mit Eiweiß-Allergie (hier steht ein Hühnereiweiß-freier Impfstoff zur Verfügung)

Nebenwirkungen der Impfung:

Gelegentlich treten leichte Allgemeinreaktionen auf wie z. B.

  • - Druckschmerz an der Injektionsstelle
  • - Hühnereiweißallergie (selten)
  • - Vaskulitis (sehr selten)
  • - Thrombozytopenie (sehr selten)
  • - Guillain-Barré-Syndrom (1:1 Mio.)
  • - Narkolepsie nach Impfung gegen Schweinegrippe (sehr selten)

Vorkommen

Influenza A und Influenza B sind weltweit verbreitet, während die Influenza C nur sporadisch auftritt.

Übertragungsweg: Die Übertragung geschieht durch Tröpfcheninfektion und auch durch Schmierinfektion. Es muss sich aber ein hoher Virustiter im nasopharyngealen Sekret befinden.

Hinweis(e)

Nomenklatur:  Die Bezeichnung neuer Subtypen richtet sich nach:

  • - Typ
  • - erstmaligem Fundort
  • - laufender Nummer
  • - Jahreszahl
  • - Antigenformel (H oder N)
  • Beispiel: Influenza A/ California/7/2009(H1N1) 

 

Meldepflicht: Es besteht bundesweit nach § 7 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine namentliche Labormeldepflicht für Influenzaviren bei direktem Nachweis.

In Sachsen besteht darüber hinaus noch laut Verordnung über die Erweiterung der Meldepflicht für übertragbare Krankheiten und Krankheitserreger nach dem Infektionsschutzgesetz § 1 für den Arzt eine namentliche Meldepflicht sowohl für die Erkrankung als auch für den Tod an Influenza.

Wichtig: Nach einer Influenza-Impfung kann der HIV-Test bis zu 3 Wochen lang falsch positiv sein!

Literatur
Für Zugriff auf PubMed Studien mit nur einem Klick empfehlen wir Kopernio Kopernio

  1. Herold et al. (2017) Innere Medizin S 875-877
  2. Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundesministeriums § 7 Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern
  3. Köhler et al. (2010) Pneumologie 54: 90
  4. Li YT et al. (2019) Avian influenza viruses in humans: lessons from past outbreaks. Br Med Bull 132: 81-95.
  5. Loscalzo J et al. (2011) Harrisons Lungenheilkunde und intensivmedizinische Betreuung S 163-175
  6.  LVWA Sachsen Zusätzliche Meldepflicht nach Verordnung über die erweiterte Meldepflicht bei übertragbaren Krankheiten

Weiterführende Artikel (3)

Hämagglutinine; Neuraminidasen; Orthomyxoviridae;
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