Berufskrankheitenliste

Zuletzt aktualisiert am: 30.10.2024

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Synonym(e)

Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung; Berufskrankheitenliste; BK-Liste.

Definition

Berufskrankheiten sind Erkrankungen, die Versicherte durch ihre berufliche Tätigkeit erleiden und die in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgeführt sind. Ursache dafür können verschiedenste gesundheitsschädliche Einwirkungen sein. Insbesondere kommen bestimmte Chemikalien, physikalische Einwirkungen wie Druck, Vibrationen oder das Tragen schwerer Lasten und Arbeiten unter Lärm oder Staub in Betracht. Nicht jede Erkrankung kann aber als Berufskrankheit anerkannt werden. Als Berufskrankheit kommen nur solche Erkrankungen in Frage, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht werden. Diesen Einwirkungen müssen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sein. Die derzeit anerkennungsfähigen Berufskrankheiten finden Sie in dieser Anlage 1 zur BKV (Berufskrankheitenliste).

Einteilung

Durch chemische Einwirkungen verursachte Krankheiten

  • Metalle und Metalloide (11)
    • 1101     Erkrankungen durch Blei oder seine Verbindungen
    • 1102     Erkrankungen durch Quecksilber oder seine Verbindungen
    • 1103     Erkrankungen durch Chrom oder seine Verbindungen
    • 1104     Erkrankungen durch Cadmium oder seine Verbindungen
    • 1105     Erkrankungen durch Mangan oder seine Verbindungen
    • 1106     Erkrankungen durch Thallium oder seine Verbindungen
    • 1107     Erkrankungen durch Vanadium oder seine Verbindungen
    • 1108     Erkrankungen durch Arsen oder seine Verbindungen
    • 1109     Erkrankungen durch Phosphor oder seine anorganischen Verbindungen
    • 1110     Erkrankungen durch Beryllium oder seine Verbindungen
  • Erstickungsgase (12)
    • 1201     Erkrankungen durch Kohlenmonoxid
    • 1202     Erkrankungen durch Schwefelwasserstoff
  • Lösemittel, Schädlingsbekämpfungsmittel (Pestizide) und sonstige chemische Stoffe (13)
    • 1301     Schleimhautveränderungen, Krebs oder andere
    • 1302     Erkrankungen durch Halogenkohlenwasserstoffe
    • 1303     Erkrankungen durch Benzol, seine Homologe oder durch Styrol
    • 1304     Erkrankungen durch Nitro- oder Aminoverbindungen des Benzols oder seiner Homologe oder ihrer Abkömmlinge
    • 1305     Erkrankungen durch Schwefelkohlenstoff
    • 1306     Erkrankungen durch Methylalkohol (Methanol)
    • 1307     Erkrankungen durch organische Phosphorverbindungen
    • 1308     Erkrankungen durch Fluor oder seine Verbindungen
    • 1309     Erkrankungen durch Salpetersäureester
    • 1310     Erkrankungen durch halogenierte Alkyl-, Aryl- oder Alkylaryloxide
    • 1311     Erkrankungen durch halogenierte Alkyl-, Aryl- oder Alkylarylsulfide
    • 1312     Erkrankungen der Zähne durch Säuren
    • 1313     Hornhautschädigungen des Auges durch Benzochinon
    • 1314     Erkrankungen durch para-tertiär-Butylphenol
    • 1315     Erkrankungen durch Isocyanate
    • 1316     Erkrankungen der Leber durch Dimethylformamid
    • 1317     Polyneuropathie oder Enzephalopathie durch organische Lösungsmittel oder deren Gemische
    • 1318     Erkrankungen des Blutes, des blutbildenden und des lymphatischen Systems durch Benzol
    • 1319     Larynxkarzinom durch intensive und mehrjährige Exposition gegenüber schwefelsäurehaltigen Aerosolen
    • 1320     Chronisch-myeloische oder chronisch-lymphatische Leukämie durch 1,3-Butadien bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis von mindestens 180 Butadien-Jahren (ppm x Jahre)
    • 1321     Schleimhautveränderungen, Krebs oder andere Neubildungen der Harnwege durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis von mindestens 80 Benzo(a)pyren-Jahren [(µg/m3) x Jahre]
    • Hinweis: Zu den Nummern 1101 bis 1110, 1201 und 1202, 1303 bis 1309 und 1315: Ausgenommen sind Hauterkrankungen. Diese gelten als Krankheiten im Sinne dieser Anlage nur insoweit, als sie Erscheinungen einer Allgemeinerkrankung sind, die durch Aufnahme der schädigenden Stoffe in den Körper verursacht werden, oder gemäß Nummer 5101 zu entschädigen sind.

Durch physikalische Einwirkungen verursachte Krankheiten

  • Mechanische Einwirkungen (21)
    • 2101     Schwere oder wiederholt rückfällige Erkrankungen der Sehnenscheiden oder des Sehnengleitgewebes sowie der Sehnen- oder Muskelansätze
    • 2102     Meniskusschäden nach mehrjährigen andauernden oder häufig wiederkehrenden, die Kniegelenke überdurchschnittlich belastenden Tätigkeiten
    • 2103     Erkrankungen durch Erschütterung bei Arbeit mit Druckluftwerkzeugen oder gleichartig wirkenden Werkzeugen oder Maschinen
    • 2104     Vibrationsbedingte Durchblutungsstörungen an den Händen
    • 2105     Chronische Erkrankungen der Schleimbeutel durch ständigen Druck
    • 2106     Druckschädigung der Nerven
    • 2107     Abrißbrüche der Wirbelfortsätze
    • 2108     Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch langjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten oder durch langjährige        Tätigkeiten in extremer Rumpfbeugenhaltung, die zu chronischen oder chronisch-rezidivierenden Beschwerden und Funktionseinschränkungen (der Lendenwirbelsäule) geführt haben
    • 2109     Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Halswirbelsäule durch langjähriges Tragen schwerer Lasten auf der Schulter, die zu chronischen oder chronisch-rezidivierenden Beschwerden und Funktionseinschränkungen (der Halswirbelsäule) geführt haben
    • 2110     Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch langjährige, vorwiegend vertikale Einwirkung von Ganzkörperschwingungen im Sitzen, die zu chronischen oder chronisch-rezidivierenden Beschwerden und Funktionseinschränkungen (der Lendenwirbelsäule) geführt haben
    • 2111     Erhöhte Zahnabrasionen durch mehrjährige quarzstaubbelastende Tätigkeit
    • 2112     Gonarthrose durch eine Tätigkeit im Knien oder vergleichbare Kniebelastung mit einer kumulativen Einwirkungsdauer während des Arbeitslebens von mindestens 13 000 Stunden und einer Mindesteinwirkungsdauer von insgesamt einer Stunde pro Schicht
    • 2113     Druckschädigung des Nervus medianus im Carpaltunnel (Carpaltunnel-Syndrom) durch repetitive manuelle Tätigkeiten mit Beugung und Streckung der Handgelenke, durch erhöhten Kraftaufwand der Hände oder durch Hand-Arm-Schwingungen
    • 2114     Gefäßschädigung der Hand durch stoßartige Krafteinwirkung (Hypothenar-Hammer-Syndrom und Thenar-Hammer-Syndrom)
    • 2115     Fokale Dystonie als Erkrankung des zentralen Nervensystems bei Instrumentalmusikern durch feinmotorische Tätigkeit hoher Intensität
    • 2116     Koxarthrose durch Lastenhandhabung mit einer kumulativen Dosis von mindestens 9 500 Tonnen während des Arbeitslebens gehandhabter Lasten mit einem Lastgewicht von mindestens 20 kg, die mindestens zehnmal pro Tag gehandhabt wurden
  • 22  Druckluft
    • 2201     Erkrankungen durch Arbeit in Druckluft
  • 23  Lärm
    • 2301     Lärmschwerhörigkeit
  • 24  Strahlen
    • 2401     Grauer Star durch Wärmestrahlung
    • 2402     Erkrankungen durch ionisierende Strahlen

Durch Infektionserreger oder Parasiten verursachte Krankheiten sowie Tropenkrankheiten (31)

  • 3101    Infektionskrankheiten, wenn der Versicherte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt war
  • 3102     Von Tieren auf Menschen übertragbare Krankheiten
  • 3103     Wurmkrankheiten der Bergleute, verursacht durch Ankylostoma duodenale oder Strongyloides stercoralis
  • 3104     Tropenkrankheiten, Fleckfieber

Erkrankungen der Atemwege und der Lungen, des Rippenfells und Bauchfells und der Eierstöcke (41)

  • Erkrankungen durch anorganische Stäube (41) 
    • 4101     Quarzstaublungenerkrankung (Silikose)
    • 4102     Quarzstaublungenerkrankung in Verbindung mit aktiver Lungentuberkulose (Siliko-Tuberkulose)
    • 4103     Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) oder durch Asbeststaub verursachte Erkrankungen der Pleura
    • 4104     Lungenkrebs, Kehlkopfkrebs oder Eierstockkrebs
      • in Verbindung mit Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose)
      • in Verbindung mit durch Asbeststaub verursachter Erkrankung der Pleura oder
      • bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Asbestfaserstaub-Dosis am Arbeitsplatz von mindestens 25 Faserjahren (25 x 10(hoch)6 ((Fasern/cbm) X Jahre))
    • 4105     Durch Asbest verursachtes Mesotheliom des Rippenfells, des Bauchfells oder des Perikards
    • 4106     Erkrankungen der tieferen Atemwege und der Lungen durch Aluminium oder seine Verbindungen
    • 4107     Erkrankungen an Lungenfibrose durch Metallstäube bei der Herstellung oder Verarbeitung von Hartmetallen
    • 4108     Erkrankungen der tieferen Atemwege und der Lungen durch Thomasmehl (Thomasphosphat)
    • 4109     Bösartige Neubildungen der Atemwege und der Lungen durch Nickel oder seine Verbindungen
    • 4110     Bösartige Neubildungen der Atemwege und der Lungen durch Kokereirohgase
    • 4111    Chronische obstruktive Bronchitis oder Emphysem von Bergleuten unter Tage im Steinkohlebergbau bei Nachweis der                  Einwirkung einer kumulativen Dosis von in der Regel 100 Feinstaubjahren ((mg/cbm) X Jahre)                                          
    • 4112     Lungenkrebs durch die Einwirkung von kristallinem Siliziumdioxid (SiO(tief)2) bei nachgewiesener Quarzstaublungenerkrankung (Silikose oder Siliko-Tuberkulose)
    • 4113     Lungenkrebs oder Kehlkopfkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis von mindestens 100 Benzo[a]pyren-Jahren [(µg/m3) x Jahre]
    • 4114     Lungenkrebs durch das Zusammenwirken von Asbestfaserstaub und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis, die einer Verursachungswahrscheinlichkeit von mindestens 50 Prozent nach der Anlage 2 entspricht
    • 4115     Lungenfibrose durch extreme und langjährige Einwirkung von Schweißrauchen und Schweißgasen – (Siderofibrose)
    • 4116     Lungenkrebs nach langjähriger und intensiver Passivrauchexposition am Arbeitsplatz bei Versicherten, die selbst nie oder maximal bis zu 400 Zigarettenäquivalente aktiv geraucht haben
  • Erkrankungen durch organische Stäube (42)
    • 4201     Exogen-allergische Alveolitis
    • 4202     Erkrankungen der tieferen Atemwege und der Lungen durch Rohbaumwoll-, Rohflachs- oder Rohhanfstaub (Byssinose)
    • 4203     Adenokarzinome der Nasenhaupt- und Nasennebenhöhlen durch Stäube von Eichen- oder Buchenholz
  • Obstruktive Atemwegserkrankungen (43)
    • 4301     Durch allergisierende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen (einschließlich Rhinopathie)
    • 4302     Durch chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen

Hautkrankheiten (51)

  • 5101     Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen
  • 5102     Hautkrebs oder zur Krebsbildung neigende Hautveränderungen durch Ruß, Rohparaffin, Teer, Anthrazen, Pech oder ähnliche Stoffe
  • 5103     Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung

Krankheiten sonstiger Ursache (61)

  • 6101     Augenzittern der Bergleute

Hinweis(e)

In Ausnahmefällen kann auch eine Krankheit, die nicht in der Berufskrankheiten-Liste genannt ist oder bei der die in der Verordnung genannten Voraussetzungen nicht vorliegen, „wie eine Berufskrankheit/ Wie-BK"  anerkannt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Krankheit nach neuen Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht ist, denen bestimmte Personengruppen durch ihre versicherte Tätigkeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. Krankheiten die „wie eine Berufskrankheit" anerkannt werden, obwohl sie formalrechtlich keine sind, werden als Wie- oder Quasi-Berufskrankheiten bezeichnet.

Die gesetzliche Regelung zu den Wie-Berufskrankheiten soll den Nachteilen des sonst geltenden Listenprinzips entgegenwirken. Durch diese sollen auch solche Krankheiten „wie eine Berufskrankheit" entschädigt werden, die nur deshalb nicht in die Berufskrankheiten-Liste aufgenommen worden sind, weil die Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft über die besondere Gefährdung bestimmter Personengruppen während ihrer Arbeit bei der letzten Fassung der Liste noch nicht vorhanden waren oder trotz Nachprüfung noch nicht ausreichten.

Rückenbeschwerden nach stundenlanger Bildschirmarbeit, Herz-Kreislauf-Probleme durch zu viel Stress oder Krankheiten des Nervensystems durch psychische Belastungen erfüllen nicht die gesetzlichen Kriterien für eine Anerkennung als Berufskrankheit; hier liegen bisher auch keine gesicherten medizinischen Erkenntnisse über Zusammenhänge vor, die eine Anerkennung als „Wie-Berufskrankheit" erlauben könnten. Auch ein Wespenstich mit einer konsekutiven allergischen Reaktion bei einer Konditoreiverkäuferin kann als eine "Wie-BK" eingeordnet werden, da sie in ihrer versicherten Tätigkeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung Wespenstichen ausgesetzt ist. 

Literatur
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  1. Quellennachweis: https://www.gesetze-im-internet.de/bkv/anlage_1.html
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Zuletzt aktualisiert am: 30.10.2024