Synonym(e)
Definition
MdE = Akronym für "Minderung der Erwerbsfähigkeit".
Einschränkung der Arbeitsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter Berücksichtigung der gesamten Kenntnisse und körperlichen wie geistigen Fähigkeiten des Betroffenen im gesamten Erwerbsleben. Bei Hautkrankheiten liegt die MdE meist in einem Bereich zwischen 0-30%. Die zwei MdE-Tabellen des Bamberger Merkblattes geben für die Berufskrankheiten nach Nr. 5101 und Nr. 5102 der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung Hilfen bei der Einschätzung der Höhe der anzusetzenden MdE.
Die Berufskrankheit Nr. 5101 ist definiert als "Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können".
Die Berufskrankheit Nr. 5102 ist definiert als "Hautkrebs oder zur Krebsbildung neigende Hautveränderungen durch Ruß, Rohparaffin, Teer, Anthrazen, Pech oder ähnliche Stoffe".
Die Berufskrankheit Nr. 5103 ist definiert als "Plattenpithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung".
LiteraturFür Zugriff auf PubMed Studien mit nur einem Klick empfehlen wir Kopernio
- Geier J et al. (2010) Auswirkung einer berufsbedingten Sensibilisierung gegen p-tert-Butylphenol-Formaldehydharz (PTBP-F-R) bei der BK 5101. Dermatol Beruf Umwelt 58:190-192
- Becker D et al. (2010) Bewertung der Auswirkung einer berufsbedingten Sensibilisierung durch Ammoniumpersulfat im Rahmen der Feststellung einer Minderung der Erwerbstätigkeit gemäß der Nr. 5101 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung (BeKV). Dermatol Beruf Umwelt 58:185-189
- Diepgen TL et al. (2009) Bamberger Merkblatt: Begutachtungsempfehlungen für die Begutachtung von Haut- und Hautkrebserkrankungen. Teil II: Hautkrebserkrankungen. Dermatol Beruf Umwelt 57: 3-17
- Diepgen TL et al. (2008) Bamberger Merkblatt: Begutachtungsempfehlungen für die Begutachtung von Haut- und Hautkrebserkrankungen. Teil I: Hauterkrankungen. Dermatol Beruf Umwelt 56:132-150
- Diepgen TL et al. (2005) Evidenzbasierte Beurteilung der Auswirkung von Typ-IV-Allergien bei der Minderung der Erwerbsfähigkeit - Begutachtung berufsbedingter Hautkrankheiten. Hautarzt 56: 207-223
- Diepgen TL et al. (2002) Beurteilung der Auswirkung von Allergien bei der Minderung der Erwerbsfähigkeit im Rahmen der BK 5101. Teil I: Acrylate/Methacrylate, Epoxidharz-Systeme, Formaldehyd, Dichromat, Kolophonium, Latex, Nickel, p-Phenylendiamin. Dermatol Beruf Umwelt 50: 139-154
- Elsner P (2015) Gutachterliche MDE-Bewertung bei der BK 5103 ("Plattenepithelkarzinome" oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung"): Multiple aktinische Keratosen. Dermatologie in Beruf und Umwelt 63: 13-15
Tabellen
Bamberger Merkblatt
Auswirkung einer Allergie |
Ausmaß der Hauterscheinungen (Punkte) |
|||
|
Keine |
Leicht |
Mittel |
Schwer |
Keine |
0 |
10 |
20 |
25 |
Geringgradig |
0 |
10 |
20 |
25 |
Mittelgradig |
10 |
15 |
25 |
30 |
Schwerwiegend |
20 |
20 |
30 |
> 30 |
|
-
Leichte Hauterscheinungen:
-
Krankhafte Hautveränderungen, die bis zu dreimal pro Jahr auftreten und bei adäquater dermatologischer Therapie und Mitwirkung des Patienten schnell wieder abheilen und/oder
-
gering lichenifizierte oder gering atrophische Haut als Folgezustand eines langwierigen beruflichen Ekzems oder nach Kortikosteroid-Behandlung und/oder
-
dokumentierte krankhafte Hautveränderungen nach intensiver (irritativer, toxischer etc.) Hautbelastung.
-
-
Mittlere Hauterscheinungen:
-
Krankhafte Hautveränderungen, die mehr als dreimal pro Jahr auftreten und trotz adäquater dermatologischer Therapie und Mitwirkung des Patienten mehrere Wochen bestehen und/oder lichenifizierte oder dünne, leicht vulnerable Haut als Folgezustand eines langwierigen beruflichen Ekzems oder nach Kortikosteroid-Behandlung und/oder
-
dokumentierte krankhafte Hautveränderungen nach mäßiger (irritativer, toxischer etc.) Hautbelastung.
-
-
Schwere Hauterscheinungen:
-
Ausgedehnte dauerhafte oder chronisch rezidivierende Hautveränderungen von erheblichem Krankheitswert mit z. B. tiefen Rhagaden, ausgeprägter Lichenifikation und Infiltration und
-
dokumentierte krankhafte Hautveränderungen schon nach geringer Hautbelastung.
-
-
Geringgradige Auswirkung einer Allergie:
-
Einzelner Berufsstoff, wenig verbreitet auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
-
-
Mittelgradige Auswirkung einer Allergie:
-
Einzelner Berufsstoff, weit verbreitet, oder mehrere Berufsstoffe, gering verbreitet auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bzw. einzelner Berufsstoff wenig verbreitet, bei klinisch besonders intensiver Sensibilisierung.
-
-
Schwerwiegende Auswirkung einer Allergie:
-
Mehrere Berufsstoffe, weit verbreitet, einzelner Berufsstoff, sehr weit verbreitet auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auch mit Berücksichtigung möglicher Kreuzallergien und/oder bei klinisch besonders intensiver Sensibilisierung.
-
Allergen und Auswirkung auf MDE
Allergen |
Auswirkung auf die MDE |
|
Metallsalze |
mittelgradig bis schwerwiegend |
|
geringgradig, in begründeten Einzelfällen mittelgradig |
||
gering- bis mittelgradig, in begründeten Einzelfällen schwerwiegend |
||
|
||
Konservierungsmittel |
mittelgradig bis schwerwiegend |
|
gering- bis mittelgradig, in begründeten Einzelfällen schwerwiegend |
||
|
||
Latex/Gummiinhaltsstoffe |
geringgradig bis schwerwiegend |
|
geringgradig, in begründeten Einzelfällen mittelgradig |
||
geringgradig, in begründeten Einzelfällen mittelgradig |
||
geringgradig, in begründeten Einzelfällen mittelgradig |
||
geringgradig, in begründeten Einzelfällen mittelgradig |
||
|
||
Diverse |
Ammoniumpersulfat | geringgradig, in begründeten Einzelfällen mittelgradig |
p-tert-Butylphenol-Formaldehydharz | geringgradig | |
gering- bis mittelgradig |
||
geringgradig |
||
mittelgradig, in begründeten Einzelfällen schwerwiegend |
||
gering- bis mittelgradig, in begründeten Einzelfällen schwerwiegend |
||
gering- bis mittelgradig, in begründeten Einzelfällen schwerwiegend |
||
geringgradig, in begründeten Einzelfällen mittelgradig |
||
gering- bis mittelgradig, in begründeten Einzelfällen schwerwiegend |
||
geringgradig |
Tumore |
Krankheitsaktivität (Punkte) |
||
|
keine/gering |
mittelgradig |
hochgradig |
Basalzellkarzinom einzeln |
0 |
10 |
10 |
Plattenepithelkarzinom einzeln |
0 |
10 |
20 |
Mehrfachtumore (Basalzellkarzinome und/oder Plattenepithelkarzinome) |
10 |
20 |
30 |
-
Keine/geringe Krankheitsaktivität:
-
Keine Neubildung eines Basalzellkarzinoms innerhalb der letzten 2 Jahre und keine Neubildung eines Plattenepithelkarzinoms innerhalb der letzten 4 Jahre; evtl. Vorhandensein von leichten, nicht bösartigen Hautveränderungen, wie z. B. einzelnen aktinischen Keratosen oder geringe Ausprägung einer chronisch lichtgeschädigten Haut.
-
-
Mittelgradige Krankheitsaktivität:
-
Neubildung von mehreren aktinischen Keratosen oder ausgeprägte chronisch lichtgeschädigte Haut.
-
-
Hochgradige Krankheitsaktivität:
-
bei Erstdiagnose eines Basalzellkarzinoms oder Plattenepithelkarzinoms für die ersten 2 Jahre nach Diagnosestellung
-
Entwicklung von bösartigen Hauttumoren in kurzen Zeitabständen (< 2 Jahre) oder Entwicklung zahlreicher aktinischer Keratosen oder vergleichbarer Veränderungen (z. B. Morbus Bowen).
-