Definition
Strahlenwirkung, die zu einer bleibenden funktionellen Beeinträchtigung eines Individuums oder einer Population (genetischer Strahlenschaden) führt. Der Begriff ist definitionsgemäß abhängig davon, wie empfindlich die Möglichkeit zum Nachweis einer solchen Beeinträchtigung ist und damit u.a. vom Stand der biologischen, insbes. der strahlenbiologischen Forschung. Das Ausmaß der Schädigung ist abhängig von der Gesamtstrahlendosis, deren Fraktionierung sowie vom Volumen des durchstrahlten Gewebes (s.a. Kutanes Strahlensyndrom). Als Folge von Strahlenschäden können u.a. entstehen: Radiodermatitis acuta, Radiodermatitis chronica, kutane Röntgenfibrose, Röntgenkeratosen, Röntgenulkus, Röntgenkarzinom.
Weiterführende Artikel (9)
Calendulae flos; Fraktionierung; Radiodermatitis akute; Radiodermatitis chronische; Röntgenkarzinom; Röntgenkeratosen; Röntgenulkus; Strahlenfibrose kutane; Strahlensyndrom kutanes;Disclaimer
Bitte fragen Sie Ihren betreuenden Arzt, um eine endgültige und belastbare Diagnose zu erhalten. Diese Webseite kann Ihnen nur einen Anhaltspunkt liefern.