Definition
Als „Stammpflanze“ im Sinne der pharmazeutischen Definition, wird eine definierte Pflanzenart bezeichnet, aus der eine pharmazeutische Droge mittels unterschiedlicher Verfahren und Zubereitungen hergestellt wird.
Die Stammpflanze wird nach ihrer biologischen Nomenklatur (botanischer Name, einschließlich Autorenkürzel, z.B. L. für Linné) benannt.
Die Stammpflanze bezeichnet die Herkunft einer pflanzlichen Droge. Die Droge wird in der Regel nur aus einem bestimmten Teil (Blüten, Wurzeln, Rhizome, oberirdisches Kraut u.a.) der Pflanze gewonnen. Sie wird durch unterschiedliche, standardisierte Verfahren zubereitet.
So ist z.B. „Panax ginseng C.A. Meyer“, die nach C.A. Meyer benannte Ginsengpflanze, die Stammpflanze von Ginseng Radix, der offiziellen durch die Kommission E monographierten Ginsengwurzel auch Panaxwurzel genannt. Für diese Droge wird ausschließlich das durch Wasserdampfdestillation gewonnene getrocknete Wurzelwerk der Ginsengpflanze genommen und nicht die ganze Pflanze (Stammpflanze).
Lavendula angustifoliae Mill., die Lavendelpflanze, ist Stammpflanze von Lavendulae flos auch Flores Lavendulae bezeichnet, die offizinelle und durch verschiedene Monographien definierte Droge „Lavendelblüten“. Ausschließlich aus den frischen, noch nicht aufgeblühten Blüten der Lavendelpflanze wird diese Droge gewonnen.
Bei Quercus cortex der offizinellen durch versch. Kommissionen monographierten Eichenrinde, existieren mehrere Stammpflanzen (Quercus rubor L.(L. steht für den Autor Linné), Quercus petraeae, Quercus pubescens) deren geschnittene und getrocknete Rinde, wie auch deren frische junge Zweige gemeinsam zu der Droge „Quercus cortex“ verarbeitet werden.