Definition
"Aut idem" ist ein pharmazeutischer Fachausdruck (wörtliche Übersetzung: oder ein Gleiches), wodurch der Arzt einem Apotheker erlaubt, ein anderes, jedoch wirkstoffgleiches, als das namentlich verordnete Arzneimittel einem Patienten auszuhändigen.
Aut-simile-Regel für Phytotherapuetika: Für pflanzliche Arzneimittel ist eine aut- idem-Regel nur dann möglich, wenn eine detaillierte vergleichende phytochemische Analyse unter Berücksichtigung der Koeffektoren vorliegt. Für Phytotherapeutika ist allerdings die aut-simile-Regel denkbar, wobei wörtlich übersetzt "oder Ähniches" gemeint ist.
Aut-simile-Regel seit der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung: Mit Inkrafttreten dieser Arzneimittelversorgungsverordnung wurden den Apotheken neben der Aut-idem-Substitution weitere weitreichende Möglichkeiten eingeräumt: Bei Nichtverfügbarkeit eines verordneten Arzneimittels dürfen sie zum Beispiel von der Packungsgröße, der Packungsanzahl oder der Wirkstärke abweichen. Auch die Entnahme von Teilmengen aus Fertigarzneimittelpackungen ist erlaubt.