aut idem

Autor: Prof. Dr. med. Peter Altmeyer

Co-Autor: Prof. Dr. med. Martina Bacharach-Buhles

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Zuletzt aktualisiert am: 21.08.2024

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Definition

Pharmazeutischer Fachausdruck (wörtliche Übersetzung: oder ein Gleiches), wodurch der Arzt einem Apotheker erlaubt, ein anderes, jedoch wirkstoffgleiches, als das namentlich verordnete Arzneimittel einem Patienten auszuhändigen. Auf den derzeitig vorgeschriebenen Rezeptformularen (Muster 16) findet sich ein "aut-idem-Index", der aktiv ausgestrichen werden muss, falls die automatisch erteilte Erlaubnis für eine Alternativsubstanz ausdrücklich verneint wird (der gedruckte Ausgangszustand entspricht somit "aut idem"). Die exakte "aut-idem-Regelung" wurde zwischen dem Deutschen Apothekerverband und den Krankenkassen-Spitzenverbänden in einem Rahmenvertrag vereinbart (aktuelle Fassung: 17. Januar 2008). S.a. aut simile.

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