Synonym(e)
CAS-Nummer: 88-88-5; Riboflavin; Riboflavinum; Vitamin B2
Hinweis(e)
Die Rahmenbedingungen für Farbstoffe die in Kosmetika eingesetzt werden dürfen, sind in der EG-Kosmetikverordnung (1223/2009) Anhang IV festgelegt.
Die Rahmenbedingungen für Farbstoffe die in Kosmetika eingesetzt werden dürfen, sind in der EG-Kosmetikverordnung (1223/2009) Anhang IV festgelegt.