Synonym(e)
Quillajaesaponine
Anwendungsgebiet/Verwendung
Lebensmittelzusatzstoff (E 999)
Schaummittel, Stabilisator
Guillajaextrakt ist ausschließlich zugelassen für nichtalkoholische aromatisierte Getränke auf der Basis von Wasser sowie Cider. Die zugelassene Höchstmenge von max. 200 mg/l bezieht sich auf den wasserfreien Extrakt der Lebensmittel.