Definition
Pflanzlicher Rohstoff. Im Deutschen bezeichnet man als Droge auch ein getrocknete Arzneipflanze oder deren Teile (Wurzel, Rinde, Blätter, Blüten, Samen , Früchte). Das Europäische Arzneibuch (Ph. Eur.) definiert „pflanzliche Droge“ als in der Regel unverarbeiteten ganzen, zerkleinerten oder zerbrochenen Pflanzen, Pflanzenteilen, Algen, Pilzen oder Flechten, die normalerweise in getrocknetem, manchmal auch in frischem Zustand verwendet werden. Auch Ausscheidungen von Pflanzen, die noch nicht weiterverarbeitet worden sind, werden als „pflanzliche Drogen“ betrachtet wie bspw. Harze (z.B. Weihrauch) und Balsame.
Im angelsächsischen Raum steht „Droge“ – drug - für Arzneimittel allg., dann aber speziell beschränkt auf Rauschmittel. Diese Interpretation wird umgangssprachlich in Deutschland zunehmend übernommen (z.B. „Drogentote“ – als Tote durch mißbräuchliche Drogeneinnahme).
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