Definition
HC Orange No. 1 ist ein oranger Farbstoff, der in kosmetischen Rezepturen als Haarfärbemittel eingesetzt wird.
Hinweis(e)
Die Rahmenbedingungen für Farbstoffe die in Kosmetika eingesetzt werden dürfen, sind in der EG-Kosmetikverordnung (1223/2009) Anhang III definiert (http://www.msds-europe.de/data/files/197871618.pdf).