MdE

Autoren:Prof. Dr. med. Peter Altmeyer, Prof. Dr. med. Martina Bacharach-Buhles, R. Havenith

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Zuletzt aktualisiert am: 20.08.2024

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Synonym(e)

Bamberger Merkblatt; Minderung der Erwerbsfähigkeit

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Definition

MdE = Akronym für "Minderung der Erwerbsfähigkeit".

Einschränkung der Arbeitsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter Berücksichtigung der gesamten Kenntnisse und körperlichen wie geistigen Fähigkeiten des Betroffenen im gesamten Erwerbsleben. Bei Hautkrankheiten liegt die MdE meist in einem Bereich zwischen 0-30%. Die zwei MdE-Tabellen des Bamberger Merkblattes geben für die Berufskrankheiten nach Nr. 5101 und Nr. 5102 der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung Hilfen bei der Einschätzung der Höhe der anzusetzenden MdE.

Die Berufskrankheit Nr. 5101 ist definiert als "Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können".

Die Berufskrankheit Nr. 5102 ist definiert als "Hautkrebs oder zur Krebsbildung neigende Hautveränderungen durch Ruß, Rohparaffin, Teer, Anthrazen, Pech oder ähnliche Stoffe".

Die Berufskrankheit Nr. 5103 ist definiert als "Plattenpithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung".  

Literatur

  1. Geier J et al. (2010) Auswirkung einer berufsbedingten Sensibilisierung gegen p-tert-Butylphenol-Formaldehydharz (PTBP-F-R) bei der BK 5101. Dermatol Beruf Umwelt 58:190-192
  2. Becker D et al. (2010) Bewertung der Auswirkung einer berufsbedingten Sensibilisierung durch Ammoniumpersulfat im Rahmen der Feststellung einer Minderung der Erwerbstätigkeit gemäß der Nr. 5101 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung (BeKV). Dermatol Beruf Umwelt 58:185-189
  3. Diepgen TL et al. (2009) Bamberger Merkblatt: Begutachtungsempfehlungen für die Begutachtung von Haut- und Hautkrebserkrankungen. Teil II: Hautkrebserkrankungen. Dermatol Beruf Umwelt 57: 3-17
  4. Diepgen TL et al. (2008) Bamberger Merkblatt: Begutachtungsempfehlungen für die Begutachtung von Haut- und Hautkrebserkrankungen. Teil I: Hauterkrankungen. Dermatol Beruf Umwelt 56:132-150
  5. Diepgen TL et al. (2005) Evidenzbasierte Beurteilung der Auswirkung von Typ-IV-Allergien bei der Minderung der Erwerbsfähigkeit - Begutachtung berufsbedingter Hautkrankheiten. Hautarzt 56: 207-223
  6. Diepgen TL et al. (2002) Beurteilung der Auswirkung von Allergien bei der Minderung der Erwerbsfähigkeit im Rahmen der BK 5101. Teil I: Acrylate/Methacrylate, Epoxidharz-Systeme, Formaldehyd, Dichromat, Kolophonium, Latex, Nickel, p-Phenylendiamin. Dermatol Beruf Umwelt 50: 139-154
  7. Elsner P (2015) Gutachterliche MDE-Bewertung bei der BK 5103 ("Plattenepithelkarzinome" oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung"): Multiple aktinische Keratosen. Dermatologie in Beruf und Umwelt 63: 13-15

Tabellen

Bamberger Merkblatt

    Auswirkung einer Allergie

      Ausmaß der Hauterscheinungen (Punkte)

 

   Keine

  Leicht

  Mittel

  Schwer

             Keine

      0

     10

    20

     25

         Geringgradig

      0

     10

    20

     25

          Mittelgradig

     10

     15

    25

     30

        Schwerwiegend

     20

     20

    30

  > 30

 

  • Leichte Hauterscheinungen:

    • Krankhafte Hautveränderungen, die bis zu dreimal pro Jahr auftreten und bei adäquater dermatologischer Therapie und Mitwirkung des Patienten schnell wieder abheilen und/oder

    • gering lichenifizierte oder gering atrophische Haut als Folgezustand eines langwierigen beruflichen Ekzems oder nach Kortikosteroid-Behandlung und/oder

    • dokumentierte krankhafte Hautveränderungen nach intensiver (irritativer, toxischer etc.) Hautbelastung.

  • Mittlere Hauterscheinungen:

    • Krankhafte Hautveränderungen, die mehr als dreimal pro Jahr auftreten und trotz adäquater dermatologischer Therapie und Mitwirkung des Patienten mehrere Wochen bestehen und/oder lichenifizierte oder dünne, leicht vulnerable Haut als Folgezustand eines langwierigen beruflichen Ekzems oder nach Kortikosteroid-Behandlung und/oder

    • dokumentierte krankhafte Hautveränderungen nach mäßiger (irritativer, toxischer etc.) Hautbelastung.

  • Schwere Hauterscheinungen:

    • Ausgedehnte dauerhafte oder chronisch rezidivierende Hautveränderungen von erheblichem Krankheitswert mit z. B. tiefen Rhagaden, ausgeprägter Lichenifikation und Infiltration und

    • dokumentierte krankhafte Hautveränderungen schon nach geringer Hautbelastung.

  • Geringgradige Auswirkung einer Allergie:

    • Einzelner Berufsstoff, wenig verbreitet auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

  • Mittelgradige Auswirkung einer Allergie:

    • Einzelner Berufsstoff, weit verbreitet, oder mehrere Berufsstoffe, gering verbreitet auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bzw. einzelner Berufsstoff wenig verbreitet, bei klinisch besonders intensiver Sensibilisierung.

  • Schwerwiegende Auswirkung einer Allergie:

    • Mehrere Berufsstoffe, weit verbreitet, einzelner Berufsstoff, sehr weit verbreitet auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auch mit Berücksichtigung möglicher Kreuzallergien und/oder bei klinisch besonders intensiver Sensibilisierung.

 

Allergen und Auswirkung auf MDE

 

 

Allergen

Auswirkung auf die MDE

Metallsalze

Dichromat

mittelgradig bis schwerwiegend

Kobaltsalze

geringgradig, in begründeten Einzelfällen mittelgradig

Nickel

gering- bis mittelgradig, in begründeten Einzelfällen schwerwiegend

 

Konservierungsmittel

Formaldehyd

mittelgradig bis schwerwiegend

Chlormethylisothiazolone

gering- bis mittelgradig, in begründeten Einzelfällen schwerwiegend

 

Latex/Gummiinhaltsstoffe

Latex

geringgradig bis schwerwiegend

Thiurame

geringgradig, in begründeten Einzelfällen mittelgradig

Mercaptobenzothiazole

geringgradig, in begründeten Einzelfällen mittelgradig

Dithiocarbamate

geringgradig, in begründeten Einzelfällen mittelgradig

N-Isopropyl-N?-phenyl-p-phenylendiamin

geringgradig, in begründeten Einzelfällen mittelgradig

 

 

 

Diverse

Ammoniumpersulfat geringgradig, in begründeten Einzelfällen mittelgradig
p-tert-Butylphenol-Formaldehydharz geringgradig

Acrylate

gering- bis mittelgradig

Methacrylate

geringgradig

Epoxidharzsysteme

mittelgradig, in begründeten Einzelfällen schwerwiegend

p-Phenylendiamin

gering- bis mittelgradig, in begründeten Einzelfällen schwerwiegend

Kolophonium

gering- bis mittelgradig, in begründeten Einzelfällen schwerwiegend

Duftstoffe

geringgradig, in begründeten Einzelfällen mittelgradig

Kompositen-Mix und Sesquiterpenlactone-Mix

gering- bis mittelgradig, in begründeten Einzelfällen schwerwiegend

Neomycinsulfat

geringgradig

 

 

 

 

                    Tumore

 Krankheitsaktivität (Punkte)

 

keine/gering

mittelgradig

hochgradig

            Basalzellkarzinom einzeln

       0

     10

   10

            Plattenepithelkarzinom einzeln

       0

     10

    20

Mehrfachtumore (Basalzellkarzinome und/oder              Plattenepithelkarzinome)

      10

     20

    30

  • Keine/geringe Krankheitsaktivität:

    • Keine Neubildung eines Basalzellkarzinoms innerhalb der letzten 2 Jahre und keine Neubildung eines Plattenepithelkarzinoms innerhalb der letzten 4 Jahre; evtl. Vorhandensein von leichten, nicht bösartigen Hautveränderungen, wie z. B. einzelnen aktinischen Keratosen oder geringe Ausprägung einer chronisch lichtgeschädigten Haut.

  • Mittelgradige Krankheitsaktivität:

    • Neubildung von mehreren aktinischen Keratosen oder ausgeprägte chronisch lichtgeschädigte Haut.

  • Hochgradige Krankheitsaktivität:

    • bei Erstdiagnose eines Basalzellkarzinoms oder Plattenepithelkarzinoms für die ersten 2 Jahre nach Diagnosestellung

    • Entwicklung von bösartigen Hauttumoren in kurzen Zeitabständen (< 2 Jahre) oder Entwicklung zahlreicher aktinischer Keratosen oder vergleichbarer Veränderungen (z. B. Morbus Bowen).

 

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