Definition
Unter Wegfähigkeit versteht man das Vermögen eines zu Begutachtenden für den Weg zur Arbeitsstätte eine Strecke > als 500 einschließlich Puasen in einer Zeit von 20 min 4-mal täglich zurückzulegen.
Hinweis(e)
Der Verlust der Wegefähigkeit führt nach der entspr. Rechtsprechung, unabhähgig von der sonstigen Leistungsfähigkeit, immer zur Erwerbsunfähigkeit. Maßstab für die Erwerbsunfähigkeit ist der allg. Arbeitsmarkt.