Durch Inhalation von an den Arbeitsplatz gebundenen Allergenen ausgelöste Allergie.
Inhalationsallergien, berufsbedingteT78.4
Definition
Erreger
Meist ausgelöst durch Proteine von Mäusen und Ratten, seltener Fliegen, Kakerlaken, Heuschrecken (abhängig von der beruflichen Tätigkeit). Sensibilisierung erfolgt per inhalationem.
Vorkommen/Epidemiologie
Inzidenz in Großbritannien: 21/1000 Arbeitnehmer/Jahr.
Klinisches Bild
Rhinokonjunktivitis und Asthma bronchiale; bei perkutaner Sensibilisierung auch Proteinkontakturtikaria.
Labor
Nachweis spezifischer IgE-Antikörper, Gesamt-IgE
Diagnose
Merke! Testung von patienteneigenen Berufsstoffen (sollte auch nach Einwilligung an einem gesunden, beruflich nicht exponierten Probanden als Negativkontrolle getestet werden!)
- Falls kommerziell nicht erhältich, kann der angeschuldigte Berufsstoff in Glycerin zermörsert und anschließend zur Pricktestung angewandt werden. Auch hier Negativkontrolle mit Glycerin gleichzeitig durchführen. Cave! Vorher Auschluss von Kontraindikationen, z.B. Glycerinsensibilisierungen!
- Neben Pricktest auch Lungenfunktionsprüfung und ggf. Provokationstestungen.
Differentialdiagnose
Therapie
Allergenkarenz (z.b. durch innerbetriebliche Umsetzung), Atemschutzmasken.
Nachsorge
Das Auftreten einer akuten Rhinokonjunktivitis bei ausschließlicher beruflicher Exposition, positive Hauttestungen mit dem angeschuldigten Protein, Nachweis spezifischer IgE-Antikörper und Erscheinungsfreiheit bei Allergenkarenz erhärtet den Verdacht auf das Vorliegen einer isolierten, berufsbedingten Inhalationsallergie!
Hinweis(e)
Bei positivem Nachweis einer beruflich bedingten Inhalationsallergie muss die Meldung über das Vorliegen einer Berufskrankheit erfolgen (BK 4301 der Anlage zur BKV).
Literatur
- Tas E et al. (2007) Berufsbedingte Inhalationsallergie gegen die gemeine Hausfliege (Musca domestica). Hautarzt 58: 156-160