Definition
Glycerinester aus Wurzelharz werden aus dem Wurzelharz von Koniferen gewonnen. Sie sind in der EU als Lebensmittelzusatzstoff der Nummer E 445 zugelassen. Glycerinester aus Wurzelharz dürfen nur zur Oberflächenbehandlung von Zitrusfrüchten eingesetzt werden. Weiterhin dienen sie als Stabilisatoren für bestimmte Getränke, so für aromatisierte, trübe alkoholische und nicht-alkoholische Getränke (max. 100 mg/l sind erlaubt). Schädlichen Nebenwirkungen sind bisher nicht bekannt.