Calciuminosinat

Autor: Prof. Dr. med. Peter Altmeyer

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Zuletzt aktualisiert am: 21.08.2024

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Definition

Die Substanz ist als Lebensmittelzusatztoff  (E 631) europäisch zugelassen. Die Inosinsäure und ihre Salze wirken in salzhaltigen Lebensmitteln geschmacksverstärkend. In Mischungen mit Glutaminsäure (E 620) werden ihre geschmackliche Wirkung zusätzlich erhöht.    

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