Synonym(e)
Definition
Acesulfam ist ein synthetisch hergestellter Süßstoff. Die Substanz besteht aus farblosen Kristallen die in Wasser löslich sind. Acesulfam besitzt die 200-fache Süßkraft im Vergleich zu Saccharose.
Anwendungsgebiet/Verwendung
Lebensmittelzusatzstoff (E 950)
Geschmacksverstärker, Süßstoff
Acesulfam ist nru für bestimmte Lebensmittel zugelassen. Dazu gehören:
energiereduzierte und zuckerfreie Getränke ohne Alkohol und Desserts (max. 350 mg/l)
energiereduzierte und zuckerfreie Süßwaren (max. 500 bis 1.000 mg/kg)
energiereduzierte und zuckerfreie Brotaufstriche, Konfitüren, Marmeladen, Gelees (max. 1.000 mg/kg)
süßsaure Obst- und Gemüsekonserven sowie Fisch-, Meeres- und Weichtierkonserven (max. 200 mg/kg)
Feinkostsalate, Senf, Soßen (max. 350 mg/kg)
Kabbererzeugnisse aus Getreide oder Nüssen (max. 350 mg/kg)
alkoholische Getränke (max. 350 mg/kg)
Darüber hinaus wird der Süßstoff unter anderem in Zahncremes, Mundwässern und Arzneimitteln verwendet.