Antibiotika

Zuletzt aktualisiert am: 10.09.2024

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Definition

Natürliche oder synthetische Stoffe, die eine abtötende (bakterizid) oder hemmende (bakteriostatisch) Wirkung auf krankheitserregende Mikroorganismen, in der Regel Bakterien, besitzen. Antibiotika  greifen die Mikroben z.B. an der Zellwand ( Penicilline, Cephalosporine), der Zellmembrandurchlässigkeit (Polymyxine), der Nuklein- und Proteinsynthese ( Tetracycline, Gyrasehemmer, Pleuromutiline, Oxazolidinon, Chloramphenicol, Aminoglykoside, Lincosamide, Makrolide, Glycylcline) an. Zyklische Lipopeptide dringen über Lipidseitenketten in die bakterielle Zytoplasmamembran ein und bilden in der Gegenwart von Calcium Poren (Ionenkanäle), die zur Zytolyse der Erreger führen (s.a.u. Daptomycin).

Einige Antibiotika werden wegen ihrer Hemmung der Nukleinsäuren- u. Proteinsynthese auch als Zytostatika, z.T. auch als Immunsuppressiva, eingesetzt (z.B. Adria-, Dauno-, Mito-, Actinomycin).

Topische Antibiotika werden meist zur Behandlung von Wunden oder zur Eradikation bei Besiedlung mit MRSA/ORSA (z.B. Mupirocin) eingesetzt. 

Weitere Einzeheiten zu Antibiotika s.u. Antibiotika/Innere Medizin

Hinweis(e)

Antibiotika werden in der Zahnmedizin prophylaktisch und therapeutisch eingesetzt. Sie dienen der Bekämpfung von Erkrankungen des Zahnbetts , so z.B. gegen Parodontitis.  Auf der Oberfläche der Zunge befinden sich zwei Drittel der oralen Mikroorganismen (Mikroorganismen auf Zungenbelag).

Ein Mikrobiologischer Nachweis der Empfindlichkeit von einem Bakterienstamm gegen bestimmte Antibiotika ergibt das Resistogramm (Antibiogramm).

Bakterien die sich in Zahnfleischtaschen angesiedelt haben, können durch eine Testidentifizierung ermittelt werden, wo ein gezielter Einsatz von Antibiotika bei der Behandlung von Parodontitis eine Heilung erheblich verbessert. 

 

Weiterführende Artikel (1)

Antibiotika (Übersicht);

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