Synonym(e)
Definition
Faex medicinalis, auch Medizinische Hefe genannt, ist ein aus den frischen oder getrockneten Zellen von Saccharamyces cerevisiae (Meyen) und/oder von Candida utilis (Henneberg) zubereitetes, angenehm riechendes Pulver mit mit einem großen Gehalt an Eiweiß und Vitaminen der B-Gruppe. Die "Medizinische Hefe" findet v.a. in der Naturheilkunde in der Behandlung von Akne, Furunkulose oder Durchfallerkrankungen Verwendung. Sie wird auch als Nahrungsergänzung bei veganer Ernährung verwendet
Inhaltsstoffe
Faex medicinalis enthält Vitamine, speziell der B-Gruppe, etwa 50% Proteine, 36% Kohlenhydrate (Glucane, Mannane) 2 bis 3 % Lipide und Phytosterole.
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Wirkungen
Im Wesentlichen wirkt die Medizinische Hefe über Vitamin-B-Effekte. Weitrehn wirkt sie phagozytosestimulierend. Die "Medizinische Hefe" hemmt im Gastrointestinal - und Vaginaltrakt die Entwicklung von unerwünschten Mikroorganismen.
Anwendungsgebiet/Verwendung
Medizinische Hefe findet bei der Behandlung von Vitamin-B-Mangelerscheinungen, beispielsweise während einer Schwangerschaft, Appetitlosigkeit, Diarrhö (nur species HANSEN CBS 5926) und adjuvant bei chronischen Formen von Akne und Furunkulose angewendet.
Dosierung
Die mittlere Tagesdosis der Droge liegt bei 6 g. Bei einem bestehenden Vitamin-B-Mangel 10 bis 20 g täglich.
Unerwünschte Wirkungen
Bei empfindlichen Patienten kann es in Einzelfällen zu migräneartigen Kopfschmerzen kommen. Darüber hinaus kann gärfähige Hefe Blähungen verursachen.
Wechselwirkungen
Bei einer gleichzeitigen Einnahme von Monooxidase-Hemmstoffen, ist eine Erhöhung des Blutdrucks möglich.
Hinweis(e)
Medizinische Hefe enthält neben einer hohen Menge von Vitamin-B auch kohlenhydratspaltende Enzyme und kann auch gegen eine Verdauungsinsuffizienz helfen.
LiteraturFür Zugriff auf PubMed Studien mit nur einem Klick empfehlen wir Kopernio
- Hermann PT et al. (2014) Faex. In Hunnius, Pharmzeutisches Wörterbuch. De Gruyter Verlag. S. 646
- Schilcher H (Hrsg.) in, Leitfaden Phytotherapie, Urban & Fischer Verlag (2016) München, S. 214.