Synonym(e)
AMG
Definition
Das Arzneimittelgesetz (AMG) wird in der neuesten Fassung mit Ausfertigungsdatum vom 24.08.1976 als Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln bezeichnet. Es ist ein Gesetz des besonderen Verwaltungsrechts und regelt u.a. in 18 Abschnitten den Verkehr, die Herstellung, Zulassung, Abgabe und Qualitätskontrolle von Arzneimitteln im Interesse einer ordnungsgemäßen und sicheren Arzneimittelversorgung von Mensch und Tier. Weiterhin regelt das AMG im 6. Abschnitt den "Schutz des Menschen bei der klinischen Prüfung".
Im einzelnen werden folgende Abschnitte aufgeführt:
- Abschnitt: Zweck des Gesetzes und Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich
- .Abschnitt: Anforderungen an die Arzneimittel
- Abschnitt: Herstellung von Arzneimitteln, Inverkehrbringen von Gewebe oder Gewebezubereitungen
- Abschnitt: Zulassung der Arzneimittel
- Abschnitt: Registrierung von Arzneimitteln
- Abschnitt: Schutz des Menschen bei der klinischen Prüfung
- Abschnitt: Abgabe von Arzneimitteln
- Abschnitt: Sicherung und Kontrolle der Qualität
- Abschnitt: Sondervorschriften für Arzneimittel, die bei Tieren angewendet werden
- Abschnitt: Beobachtung, Sammlung und Auswertung von Arzneimittelrisiken
- Abschnitt: Überwachung (Durchführung der Überwachung, Probenahme u.a.)
- Abschnitt: Sondervorschriften für Bundeswehr, Bundespolizei, Bereitschaftspolizei, Zivilschutz
- Abschnitt: Einfuhr und Ausfuhr
- Abschnitt: Informationsbeauftragter, Pharmaberater
- Abschnitt: Bestimmung der zuständigen Bundesoberbehörden und sonstige Bestimmungen
- Abschnitt: Haftung für Arzneimittelschäden
- Abschnitt: Straf- und Bußgeldvorschriften
- Abschnitt: Überleitungs- und Übergangsvorschriften