REACH

Zuletzt aktualisiert am: 23.08.2024

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Definition

REACH ist das Akronym für: Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals; zu Deutsch: Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Im Kern geht es darum, die bestehenden Wissenslücken zu schließen, um einen verantwortlichen Umgang mit Chemikalien zu ermöglichen.

Allgemeine Information

Die REACH-Verordnung

  • verpflichtet Hersteller oder Importeure zur Ermittlung der gefährlichen Eigenschaften (wie zum Beispiel giftig, krebserregend, umweltgefährlich) von Stoffen (Chemikalien und Naturstoffe) und zur Bewertung der Wirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt im Rahmen einer Registrierung. Bislang wurden beinahe 23.000 Stoffe registriert (Stand 10/2021),
  • erfasst auch die Verwendung der Stoffe als Bestandteil von Produkten,
  • hat ein Zulassungsverfahren für besonders gefährliche Stoffe eingeführt,
  • kann bestimmte gefährliche Stoffe verbieten oder beschränken,
  • verpflichtet Hersteller oder Importeure zur Information sowohl über gefährliche Eigenschaften als auch über sichere Verwendungen der Stoffe,
  • verpflichtet gewerbliche Verwender eine eigene Sicherheitsanalyse durchzuführen, wenn der Verwender von den Empfehlungen des Herstellers oder Importeurs abweicht,
  • unterhält auf diese Weise ein dichtes Sicherheitsnetz bis auf die Ebene der Produkte.

Hinweis(e)

Das Bundesumweltministerium hat innerhalb der Bundesregierung die Federführung zur Europäischen Chemikalienverordnung REACH.  Die Europäische Chemikalienagentur ECHA passt die Leitfäden, die den Registranten Orientierung geben, fortlaufend an diese Neuerungen an. 

Literatur
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Verweisende Artikel (1)

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