Patientenverfügung

Zuletzt aktualisiert am: 23.08.2024

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Definition

  1. Eine Patientenverfügung bedarf grundsätzlich keiner notariellen Beurkundung oder notarieller Beglaubigung.
  2. Der Verfügende kann diese Verfügung handschriftlich erstellen aber auch maschinenschriftlich. In beiden Fällen wäre es zweckmäßig, jedoch nicht für die Wirksamkeit erforderlich, wenn eine Vertrauensperson am Ende des Textes und nach der Unterschrift des Verfügenden sinngemäß vermerkt: "Frau/Herr _________________ hat diese Patientenverfügung in meinem Beisein erstellt und in meinem Beisein unterzeichnet. Der Verfügende war erkennbar geschäftsfähig." Auch die privaten Patientenverfügungen können heute in das zentrale Register der Bundesnotarkammer eingetragen werden. Dies ist zweckmäßig, weil dann Krankenhäuser, Behörden, Ärzte, etc. Einsicht nehmen können. Eine Bescheinigung erhält man in der Größe einer Kreditkarte, die man dann ohnehin "immer" bei sich trägt.
  3. Eine notarielle Beurkundung der Patientenverfügung ist für die Eintragung in das zentrale Register der Bundesnotarkammer nicht mehr erforderlich. Die Eintragung kann jeder persönlich vornehmen.
  4. Jede Seite dieser Urkunde ist mit Ort, Datum und Unterschrift versehen.
  5. Alle Seiten sollten "unlösbar" miteinander verbunden werden, damit das Schriftformerfordernis gewahrt ist.

Allgemeine Information

1. Im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte erkläre ich, dass ich im Fall einer unheilbaren, tödlichen Krankheit oder unheilbarer, tödlicher Unfallfolgen nicht mit künstlichen Mitteln, Medikamenten oder medizinisch-technischen Hilfen am Leben erhalten werden will. Ich bitte und verlange nachhaltig von jedem behandelnden Arzt und der Klinik, dass mir in einem solchen Fall lediglich die Hilfe im Sterben und Mittel zur Schmerzlinderung gewährt werden. Hierzu gehören insbesondere die Mundpflege zur Vermeidung des Durstgefühls sowie lindernde ärztliche Maßnahmen, wie Medikamente zur wirksamen Bekämpfung von Schmerzen, Luftnot, Angst, Unruhe, Erbrechen und anderen Krankheitserscheinungen. Ich bin damit einverstanden, dass mir jede notwendige Menge an Medikamenten verabreicht wird, die erforderlich ist, um mich von Schmerzen und großer Belastung zu befreien. Ich erkläre mich ausdrücklich damit einverstanden, dass keine Einwände meinerseits erhoben werden, wenn dadurch unvermeidbare Nebenwirkungen eintreten, die eventuell den Eintritt meines Todes beschleunigen.

2. In allen unter Ziffer 1. beschriebenen Situationen wünsche ich insbesondere:

  • die Unterlassung lebensverlängernder oder lebenserhaltender Maßnahmen, die nur den Todeseintritt verzögern und dadurch mögliches Leiden unnötig verlängern würden;
  • keine Wiederbelebungsmaßnahmen.

3. In den von mir unter Ziffer 1. beschriebenen Situationen, insbesondere in den Situationen, in denen der Tod nicht unmittelbar bevorsteht, wie auch in Fällen von längerem Koma ohne nach ärztlichem Ermessen wahrscheinliche Aussicht auf Wiedererlangung des Bewusstseins, wünsche ich sterben zu dürfen und verlange:

  • Das Unterlassen künstlicher Ernährung (weder über die Magensonde durch den Mund, die Nase oder die Bauchdecke noch über die Vene),
  • verminderte Flüssigkeitsgabe nach ärztlichem Ermessen.

4. Ich lege besonderen Wert auf die Feststellung, dass ich diese Erklärung nach sorgfältiger Überlegung und zu einer Zeit abgebe, in der ich mich im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte und ohne jede Einflussnahme von dritter Seite befinde. Dies ist mein freier und von keiner Seite unzulässig beeinflusster Wille. Sie ist Ausdruck meines Selbstbestimmungsrechts. Darum wünsche ich nicht, dass mir in der konkreten Situation der Nichtentscheidungsfähigkeit eine Änderung meines Willens unterstellt wird, solange ich diesen nicht ausdrücklich (schriftlich oder nachweislich mündlich) widerrufen habe. Ich weiß, dass ich die Patientenverfügung jederzeit abändern oder insgesamt widerrufen kann.

5. Ich ersuche bereits heute jeden behandelnden Arzt und die Klinikärzte, diesen meinen freien Willen unter allen Umständen zu respektieren. Die/der Generalbevollmächtigte ist berechtigt und verpflichtet, die vorstehende Erklärung den behandelnden Ärzten und den Klinikärzten vorzulegen. Im Übrigen richtet sich die vorstehende Erklärung an alle, die es angeht, insbesondere meine Familie und meine Ärzte.

Ich weiß, dass diese Erklärung als mein ausdrücklicher Wunsch und Wille gegenüber dem behandelnden Arzt oder der Klinik feststeht und zu gelten hat, jedoch die eigene ethische Entscheidung des Arztes und der Klinikärzte dadurch nicht unmittelbar beeinflusst werden kann. Ich ersuche dennoch nachdrücklich jeden mich behandelnden Arzt bereits heute, meinen Willen gemäß vorstehender Erklärung zu respektieren.

_____________, den ______________ _____________________________________

Verfügende/r

Ich bezeuge, dass _________________ diese Patientenverfügung am ___________ im Vollbesitz

seiner/ihrer geistigen Kräfte in meinem Beisein unterzeichnet hat.

_____________, den ______________ _____________________________________

Hinweis(e)

Diese Patientenverfügung wurde erstellt von Konrad Breuer , Rechtsanwalt.  Herr Rechtsanwalt Breuer arbeitet seit vielen Jahren als Experte auf den Gebiet des Erbrechts , einschließlich des Erbrechtes der EU und des internationalen Erbrechtes sowie der Praxisnachfolge und der Unternehmensnachfolge dies unter besondere Berücksichtigung des Erbrechtes.  Herr Rechtsanwalt Breuer ist erreichbar unter der persönlichen Mailadresse [email protected] oder unter der Mobilnummer: D-0177 5420909. 

 

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