Synonym(e)
Definition
Dronabinol ist eine ölige Cannabisölharz-Lösung, ein Extrakt, der auf der Basis eines „eingestellten, raffinierten Cannabisölharz DAC“ mit mittelkettigen Triglyceriden in der Apotheke hergestellt wird.
Dronabinol kann in drei verschiedenen standardisierten Rezepturen verordnet werden:
- Ölige Dronabinol-Tropfen 25 mg/ ml (NRF 22.8.)
- Dronabinol-Kapseln 2,5 mg/5 mg/ 10 mg (NRF 22.7.)
- Ethanolische Dronabinol-Lösung 10 mg/ml zur Inhalation (NRF 22.16.)
Anwendungsgebiet/Verwendung
Es sind keine verwertbaren Aussagen zu Indikationen des Einsatzes von Cannabisblüten, Cannabisextrakt oder Reinsubstanzen zu finden. Das hat klare Gründe.
Auf wissenschaftlicher Grundlage gibt es keine gesicherten Indikationen zur Cannabisanwendung. Cannabis kommt nicht bei einer einzigen Indikation auf den ersten Rangplatz. Versucht wurde auch häufig der Einsatz als Additivum zu first-line-Therapien ohne stringentes Ergebnis.
Zweifelsohne gibt es eine Unmenge an Erfahrungsberichten und Erfolgsmeldungen etc., deren Motivationslagen weitere Fragen aufwerfen. Fest steht jedoch: Seit Mitte des 19. Jahrhunderts hatte es Versuche auf verschiedensten Feldern gegeben, Cannabis als Medikament zu etablieren. Bis heute ist die wissenschaftliche Datenlage sehr schlecht und kann den medizinischen Einsatz nicht rechtfertigen.
Ein gewisses Renommee haben Cannabisprodukte, hier insbesondere die Tetrahydrocannabiol-(THC)-haltigen Produkte, bei Appetitstörungen und Übelkeit/Erbrechen, meist im Zusammenhang mit malignen Erkrankungen und deren gezielter Chemotherapie, zur Besserung von zum Beispiel typischen Nebenwirkungen.
Das nicht den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften zur Verschreibung unterliegende Cannabidiol hat Effekte bei Spastik gezeigt, z.B. bei Multipler Sklerose. Dieser Substanz fehlt ein eigenes Suchtrisiko. Durchweg problematisch erweisen sich alle Indikationen in der Schmerztherapie. Die Studienlage ist auch hier sehr schwach.
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Indikation
U.a. als Antiemetikum, Appetitstimulans oder Muskelrelaxans bei Multipler Sklerose in besonders begründeten Fällen.
Normkonzentration
1 ml der NRF 22.8.-Formulierung enthält 25 mg Dronabinol (sonstige Bestandteile: Mittelkettige Triglyceride, Palmitoylascorbinsäure).
Hinweis(e)
Ölige Dronabinol-Tropfen wurden erstmals 2001 als NRF-Vorschrift 22.8. monographiert. 2012 wurde die massebezogene Prozent-Konzentration 2,5 % (25 mg/g) in die volumenbezogene Konzentration geändert (25 mg/ml). Durch die von Eins abweichende Dichte des Neutralöls ist die Wirkstoff-Konzentration nun geringfügig höher, das hat jedoch keine Auswirkung auf die therapeutische Wirksamkeit. Mit der Ergänzungslieferung 2013/1 wurde die Herstellung der öligen Lösung weiter optimiert.
Dronabinol unterliegt dem Betäubungsmittelrecht.