Synonym(e)
German Appropriate Evaluation Protocol.
Definition
G-AEP ist das Akronym für: German Appropriate Evaluation Protocol. Hierbei hnadelt es sich um eine Zusammenstellung von Kriterien, anhand derer die Angemessenheit eines Krankenhausaufenthaltes geprüft wird.
Einteilung
Der G-AEP enthält 33 Kriterien, die alleine oder mit Zusatzkriterien verwendet werden und in 6 Kategorien (A–F) eingeteilt sind. Es wurde vom Spitzenverband der Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft festgelegt.
- A Schwere der Erkrankung 11 Kriterien: Kategorie A beinhaltet 11 Kriterien, wovon 2 alleine und 9 Kriterien in Verbindung mit einem Kriterium der Kategorie B (Intensität der Behandlung) den stationären Aufenthalt begründen.
- B Intensität der Behandlung 5 Kriterien: Kategorie B beinhaltet Kriterien zur Behandlungsintensität. Bei 4 dieser Kriterien ist zusätzlich ein Kriterium der Kategorie A (Schwere der Erkrankung) zu fordern.
- C Operation / Invasive Maßnahme (außer Notfallmaßnahmen) 2 Kriterien: Kategorie C enthält Operationen bzw. invasive Maßnahmen, die zusätzlich ein Kriterium derKategorien A (Schwere der Erkrankung), D (Komorbidität), (Notwendigkeit intensiver postoperativer Betreuung) oder F (Soziale Faktoren) benötigen.
- D Komorbiditäten in Verbindung mit Operationen oder krankenhausspezifischen Maßnahmen 6 Kriterien: Kriterien der Kategorie D bezeichnen Komorbiditäten, die in Verbindung mit Operationen oder anderen krankenhausspezifischen Maßnahmen einen stationären Aufenthalt begründen.
- E Notwendigkeit intensiver postoperativer Betreuung in Verbindung mit Operationen oder krankenhausspezifischen Maßnahmen 5 Kriterien: Die Kriterien der Kategorie E sind Kriterien, die die die Notwendigkeit einer intensiven postoperativen Betreuung begründen.
- F Soziale Faktoren, aufgrund derer eine sofortige medizinische Versorgung des Patienten im Falle postoperativer Komplikationen nicht möglich wäre, in Verbindung mit Operationen oder krankenhausspezifischen Maßnahmen, geprüft und dokumentiert -4 Kriterien: Die Kriterien der Kategorie F begründen einen stationären Aufenthalt in Verbindung mit Operationen oder krankenhausspezifischen Maßnahmen. Sie müssen vom Krankenhausarzt geprüft und dokumentiert werden.