Synonym(e)
Betäubungsmittel- Verordnung
Definition
Betäubungsmittel (BtM) dürfen ausschließlich auf den gelben BtM-Rezepten und nur von Ärzten verschrieben werden. Die BtM-Rezeptformulare werden personenbezogen für den entsprechenden Arzt von der Bundesopiumstelle ausgegeben. Sie sind ausschließlich zur Verwendung durch den entsprechenden Arzt bestimmt und dürfen nur im Vertretungsfall übertragen werden.
Allgemeine Information
Bei BtM-Rezepten sind neben den rechtlichen/vertraglichen Vereinbarungen für Muster-16-Rezepte auch BtM-rechtliche Vorgaben zu beachten. Grundsätzlich sind BtM-Rezepte z. B. nur 8 Tage gültig (inkl. Verschreibungsdatum).
Ein BtM-Rezept besteht außerdem immer aus einem dreiteiligen Vordruck:
- Teil I: Dokumentation in der Apotheke
- Teil II: Abrechnung mit der Krankenkasse
- Teil III: Dokumentation in der Arztpraxis