Synonym(e)
BtMVV
Definition
Die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) regelt die Verschreibung und Abgabe von Betäubungsmitteln. Sie ist also sowohl von Ärzten als auch von Apothekern zu beachten.
Allgemeine Information
Bei der Abgabe in der Apotheke relevante Paragraphen sind:
- § 2 – Verschreiben durch einen Arzt
- § 5 – Verschreiben zur Substitution
- § 8 – Betäubungsmittelrezept
- § 9 – Angaben auf dem Betäubungsmittelrezept
- § 12 – Abgabe
- § 13 – Nachweisführung
Der vollständige Text kann hier nachgelesen werden.