Definition
Akronym für "Unfallversicherung - Gebührenordnung für Ärzte". Die UV-GOÄ ist ein Abrechnungskatalog für die Leistungs- und Kostenabrechnung mit den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern (Berufsgenossenschaften) die ab 1. Mai 2001 Gültigkeit hat und mit Stand 01. 05. 2010 revidiert wurde.
Allgemeine Information
- Die UV-GOÄ basiert auf einem Vertrag, der zum 01.05.2001 zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung einerseits und dem Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, dem Bundesverband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie dem Bundesverband der Unfallkassen andererseits geschlossen wurde. Er vereinfacht die UV-Abrechnung durch weitgehende Übernahme der Leistungsbeschreibungen der GOÄ. Inhalt des Vertrages sind die Durchführung der Heilbehandlung, die Vergütung sowie die Art und Weise der Abrechnung.
- Die UV-GOÄ enthält für die jeweiligen Leistungen des Gebührenverzeichnisses feste Euro-Beträge. Diese Beträge ergeben sich aus der Multiplikation der Punktzahlen der amtlichen Gebührenordnung mit den vertraglich festgelegten Punktwerten des alten Abkommens. Es bleibt bei einer uneingeschränkten Einzelleistungsvergütung.