Definition
Teil einer Rezeptur. Anweisung an einen Apotheker in welcher Form die Arzneimittel hergestellt werden sollen (meist überflüssig), oder welcher Art die Verpackung sein sollte (auch hier wählt der Apothekern meist eine optimale Verpackung aus). So ist auch die häufige, hier beispielhaft gewählte Anweisung m. (misce = mische) f. (fiat = entstehe) ungt. (Unguentum = Salbe) nciht notwendig.
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- Garbe K, Reimann H (2005) Dermatologische Rezepturen. Georg Thieme Verlag S 10-16