Hinweis(e)
Phenol war über Jahrzehnte Wirkstoff in einer Reihe von Hautarzneimitteln (Fertigpräparate) und magistralen Rezepturen. Beispielsweise war es Bestandteil der in den Deutschen Rezeptformeln (DRF) aufgeführten Solutio Castellani. Aufgrund einer ungünstigen Nutzen-Risiko-Bewertung ist sie dort nicht mehr aufgeführt (Negativmonographie!). Phenolum liquefactum ist nicht mehr verordnungsfähig.