Allgemeine Information
Bei jeder Hyposensibilisierung nach GOÄ Nr.263 könnte eine Beratung und kurze Untersuchung zum Ausschluss eines relevanten Infektes notwendig sein.
Mehrfachansatz ist möglich: Nach einem Urteil des Landessozialgerichtes Stuttgart vom 4.9.1996 (AZ L5 Ka 2851/95) liegt eine neue Sitzung dann vor wenn eine Leistung nach ihrer eigenen Typik in mehrere Phasen aufgeteilt werden muss, die sich nicht unmittelbar aneinander anschließen können (z.B. Patienten mit mehreren relevanten Sensibilisierungen; Patienten bei denen eine Schnellhyposensibilsierung - Rush-Ultra-Rush oder Cluster-Immuntherapie).
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- Klimek L (2016) Abrechenbarkeit mehrerer SCIT-Sitzungen. Allergo J 25: 58-59