Digitale Gesundheitsanwendung

Autor: Prof. Dr. med. Martina Bacharach-Buhles

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Zuletzt aktualisiert am: 23.08.2024

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Synonym(e)

DiGA

Definition

Gesundheitsanwendung nach dem Digitale-Versorgungs-Gesetz, aufgenommen und zugelassen durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und verordnunsgfähig zu Lasten der der gesetzlichen Krankenkassen. Bei den DiGAs handelt es sich um CE-zertifizierte Medizinprodukte Klasse I oder IIa.  Ärzte und Psychotherapeuten können die Anwendungen zu unterschiedlichen Erkrankungen verordnen. Umgangssprachlich werden die DiGAs auch "App auf Rezept" genannt – wobei sie sich deutlich von diesen unterscheiden. Neben den für unterschiedliche Diagnosen zugelassenen softwarebasierten Produkten und Browser-Anwendungen kann auch die Hardware dem Patienten verschrieben werden. Der medizinische Nutzen der Produkte muss erwiesen sein. Indikation und Kontraindikation sind vom Arzt zu prüfen. Die zugelassenen DiGAs sind in dem DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte aufgeführt. DiGAs ermöglichen dem Patienten ein self-management seiner i.d.R. chronischen Erkrankung in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Therapeuten.

Literatur
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  1. Kirsten N (2022) Digitale Gesundheitsanwendungen und Datenschutz. Hautarzt 73: 391-397
  2. https://diga.bfarm.de/de/verzeichnis?category=%5B%2277%22%5D&type=%5B%5D

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