Synonym(e)
Definition
Wird ein Termin zwischen Arzt und Patienten vereinbart so ist zwischen beiden Partnern ein Dienstvertrag abgeschlossen worden. Damit kann der Arzt nach § § 611, 612 BGB eine Vergütung verlangen, wenn der Patient zur Behandlung erscheint. Strittig wird es, wenn Sie Ihre Dienstleistung nicht erbringen können, weil der Patient nicht erschienen ist.
Schadensersatz: Dieser ist nur dann zu leisten, wenn dem Arzt nachweislich einen Schaden zugefügt wurde. Eine Bestellpraxis allein stellt keinen Nachweis dar. Führt der Arzt eine Bestellpraxis bestellt nachweislich zur gleichen Zeit keinen weiteren Patienten ein dürfte dieser Nachweis einfacher gelingen.
Schriftliche Vereinbarung vor ambulanten Operationen: In einer schriftlichen Vereinbarung sollte festgehalten werden, dass es sich um einen Exklusivtermin handelt, der dem Patienten eingeräumt wurde. Der Hinweis, dass im Fall des Nichterscheinens der Vergütungsanspruch erhalten bleibt ist hinzuzufügen.