E 630

Autor: Prof. Dr. med. Peter Altmeyer

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Zuletzt aktualisiert am: 21.08.2024

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Definition

Inosinsäure. Die Substanz ist als Lebensmittelzusatztoff  (E 630) europäisch zugelassen. Die Salze der Inosinsäure werden als Inosinate bezeichnet. Die Inosinsäure und ihre Salze wirken in salzhaltigen Lebensmitteln geschmacksverstärkend. In Mischungen mit Glutaminsäure (E 620) werden ihre geschmackliche Wirkung zusätzlich erhöht.  

Weiterführende Artikel (2)

Glutaminsäure; Inosinsäure;
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