Cetalkonium chloride (s.a. Cetalkoniumchlorid) wird u.a. in kosmetischen Mitteln als Konservierungsmittel eingesetzt. Die Rahmenbedingungen für Konservierungsmittel die in Kosmetika eingesetzt werden dürfen, sind in der EG-Kosmetikverordnung (1223/2009) Anhang V festgelegt.