Nagellacke, medizinische
Synonym(e)
Myfungar-Nagellack; Sililevo-Nagellack; Visurea-Nagellack
Definition
Topisch applizierbares Therapieprinzip zum Aufbringen von medikamentösen Wirkstoffen (z.B. Antimykotika) oder Pflegestoffen in einer Lackgrundlage auf Finger- oder Fußnägel (s.a. Nagelpflege).
Allgemeine Definition
- Es gibt derzeit nur wenige medizinische Nagellacke auf dem Markt, z.T. sind sie als Medikament zugelassen, z.T. fallen sie unter das Medizinproduktegesetz. In medizinischen Nagellacken sind verschiedene Lackgrundlagen gebräuchlich (v.a. Nitrozellulose, Collodium, Hydrolack). Als onychomykotische Nagellacke zugelassene Produkte verwenden z.T. auch Gantrezlack (Nagelbatrafen) oder Polyacrylatlack (Loceryl) als Filmbildner. Medizinische Lackformulierungen haften i.d.R. deutlich weniger lange bzw. weniger fest als kosmetische Nagellacke und können ohne Nagellackentferner bzw. andere aggressive Lösungsmittel entfernt werden.
- Neben den onychomykotischen Nagellacken (s.a. Ciclopirox, Amorolfin, Bifonazol, Clotrimazol), die entweder eine Zulassung als Fertigpräparat besitzen oder als Magistralrezeptur verfügbar sind, werden auch Nagellacke als Träger pflegender Inhaltsstoffe zunehmend populär. Ziel ihrer Anwendung sind Schutz der Nagelmatrix, Feuchteregulation und Remineralisierung. Hierbei stehen Präparate mit Harnstoff (Visurea) sowie Wirkstoffkombinationen mit Hydroxypropylchitosan, Schwefel und Schachtelhalm (Sililevo) sowie Octopirox und Hydroxypropylchitosan (Myfungar) zur Verfügung.
Indikation
Präparate
- Visurea®: 1mal/Tag mittels Pinsel dünn auftragen, bei Bedarf mehrmals täglich. Die Entfernung des Lackes erfolgt mittels einer weichen Bürste und unter warmen Wasser.
- Sililevo®: 1mal/Tag, abends mittels Pinsel auftragen.
- Myfungar®: 1mal/Tag, abends mittels Pinsel auftragen.