Lichtschutz

Autor:Prof. Dr. med. Peter Altmeyer

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Zuletzt aktualisiert am: 17.10.2024

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Synonym(e)

Sonnenschutz; UV-Schutz

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Definition

Schutz der Haut vor zu starker Lichtabsorption. S.a.u. UV-Index. Neben dem physiologischen Lichtschutz, der Lichtschwiele, ist ein künstlicher Lichtschutz durch Textilien (Kleidung) oder durch (chemische bzw. physikalische) Lichtschutzmittel zu unterscheiden. Neuerdings werden auch oral applizierbare Substanzen als Lichtschutzmittel angepriesen (z.B. der aus der einer mittelamerikanischen Farnplanze gewonnene Polypodium leukotomus extract [PLE], z.B. in Heliocare-Kapseln; s.a.u. β-Carotin).

Allgemeine Definition

Auftragen von Lichtschutzpräparaten (Sonnenschutzpräparaten) 30 Minuten vor der Sonnenexposition und wiederholt nach jedem Badegang.

Verwendung von wasserfesten Lichtschutzmitteln (Sonnenschutzmittel) beim Baden

Durch "Nachcremen" des Lichtschutzmittels verlängert sich die angegebene Gesamtschutzzeit nicht!

Tragen von lichtdichten Textilien und Hüten mit breiter Krempe.

Tragen von UV-absorbierenden Sonnenbrillen.

Textilien besitzen im nassen Zustand eine deutlich höhere UV-Durchlässigkeit (UV-Durchlässigkeit eines Baumwoll-T-Shirts wird im feuchten oder nassen Zustand um etwa 50% erhöht, z.B. bei starkem Schwitzen).

An unbedeckten Körperstellen tägliche Verwendung eines Lichtschutzpräparates mit einem Lichtschutzfaktor von mindestens 15 und einer Wirksamkeit auch im UVA-Bereich.

Lichtschutzpräparate mit einem Lichtschutzfaktor (LSF) von 15 haben einen Schutzfaktor von etwa 93%. Präparate mit einem LSF von 30 oder 45 filtern nur unwesentlich mehr (etwa 96-97%).

Lichtschutzmittel werden in 4 Gruppen unterteilt: niedriger Schutz (LSF 6,10), mittlerer Schutz (LSF 15,20,25), hoher Schutz (LSF 30,50), sehr hoher Schutz (LSF >50).  

Nur für sehr UV-empfindliche Personen (s.a.u. Lichtdermatosen) und besondere Risikosituationen (Aufenthalt im Hochgebirge z.B. beim Skifahren) werden Lichtschutzpräparate mit höherem LF empfohlen.

Die UVA-Strahlung trägt erheblich zur Hautalterung ( Lichtalterung; s.a.u. Elastosis actinica) und möglicherweise auch zur Entstehung des malignen Melanoms bei und sollte daher neben dem UVB ebenfalls gefiltert werden.

UV-Lippenschutz: Wahl eines UV-protektiven Lippenstifts (Lichtschutzfaktor 30), da das ungeschützte Lippenrot sehr UV-empfindlich ist. Der natürliche Schutzmechanismus der Bräunung fehlt hier.

UV-Belastungen von nicht geschützten Körperregionen (prozentual zur Gesamtdosis):

  • Höchste Dosis an der Scheitelregion des Kopfes
  • Schultern (unabhängig von der Art der körperlichen Aktivität) 75% der Gesamtdosis.
  • Hände: ca. 30-50%
  • Rücken: 40-60%
  • Brust: 25-70%
  • Oberschenkel: 25-33%
  • Waden: ca. 25%.

UV-Belastung des Gesichts (prozentual zum Wert am Scheitel):

  • Stirn und Nase: ca. 20-65%
  • Wangen: 15-40%
  • Kinn: 20-35 %
  • Nacken: 20-35%.

Indikation

Lichtschutzmaßnahmen betreffen alle hellhäutigen Menschen. Exzessiver Lichtschutz muss bei lichtinduzierten Erkrankungen betrieben werden (s.u. Lichtdermatosen)

Hinweis(e)

Wichtigste Regel = Meiden von intensiver, direkter und indirekter UV-Exposition durch natürliche (Sonne) und künstliche UV-Quellen (Solarien). Es folgt das "Kleiden", der textile Lichtschutz, hier v.a. das Tragen von UV-dichten Kopfbedeckungen und von UV-dichten Textilien (s.u.). Ergänzend: Anwendung von Lichtschutzmitteln mit einem Lichtschutzfaktor (LF) von mindestens 15 mit breiter Schutzwirkung im UVB- und UVA-Bereich.

Kurz zusammengefasst gilt somit folgender Slogan: "MEIDEN - KLEIDEN - CREMEN".

  • Allgemeine Regeln und Hinweise für die UV-Strahlenbelastung der Haut:
    • Meiden der Sonne, wenn die Haut noch blass (sonnenentwöhnt) ist und keine Vorbräunung besitzt.
    • Langsames Adaptieren der Haut an die UV-Strahlung durch Erwerb einer natürlichen Lichtschwiele!
    • 50% der UV-Belastung erfolgt in den Mittagsstunden zwischen 11-14 Uhr.
    • Schatten reduziert die UV-Strahlung um rund 50%.
    • UVB-Strahlen (und Infrarot-Strahlen) sind zur Zeit des höchsten Sonnenstandes am intensivsten. Hierdurch wird man durch die Erwärmung der Haut vor einem Zuviel an UV-Strahlung gewarnt. Diese Warnmeldung entfällt bei Wind und Kälte!
    • 90% der UV-Strahlen dringen durch die Wolkendecke durch.
    • UVA-Licht durchdringt Fensterglas (Achtung Autofahrer; wichtig für Patienten mit überwiegend durch UVA-Strahlen induzierten Lichtdermatosen).
    • Mit ansteigenden Höhenmetern erhöht sich die UV-Strahlung. Als Faustregel gilt eine Zunahme um 15% pro 1000 m.
    • Mit ansteigenden Höhenmetern verändert sich die UV-Strahlung. In Höhenlagen erreichen zunehmend mittelwelliges UV die Erdoberfläche (Achtung: Skifahrer und Bergsteiger)
    • Schnee reflektiert 80-90% der UV-Strahlen.
    • Sand reflektiert bis 50% der UV-Strahlen.
    • Wasser reflektiert 40-50% der UV-Strahlen.
    • 50% der UVB und 75% der UVA-Strahlen erreichen eine Wassertiefe von 1 m.
    • Vermeiden von Kosmetika und Duftstoffen (Deodorant, Parfüm, Haarspray) vor der Sonnenbestrahlung. Gefahr bleibender brauner Pigmentfleckenbildung v.a. am Gesicht und am Hals (Auslöser sind ätherische Öle, wie zum Beispiel Lavendel-, Limonen-, Sandelholz-, Zedern- und Zitronenöl, Moschus). S.a.u. Dermatitis, Berloque-Dermatitis und Dermatitis, phototoxische.
    • Medikamente können zu schweren phototoxischen Reaktionen oder Dermatitis solaris führen (Antibiotika, Bluthochdruckmittel, Beruhigungsmittel, Diabetesmedikamente, Fettsenker, Rheumamedikamente, Hormone zur Empfängnisverhütung und andere).
    • Selbstbräuner sind eine unbedenkliche Alternative zur UV-Bräunung.
    • Bei Nutzung von Solarien sollten diese das Gütesiegel "Zertifiziertes Solarium" tragen.
  • Lichtschutz für Kinder:
    • Bis zu 25% der individuellen Sonnenlichtbestrahlung wird vor dem 18. Lebensjahr erreicht. Schwere Sonnenbrände in der Kindheit und Jugend vor dem 15. Lebensjahr steigern das spätere Risiko, an malignem Melanom zu erkranken, um das 3-5-fache.
    • Verantwortung der Eltern: Kinder haben keine eigenen negativen Erfahrungen mit Sonne und damit kein Bewusstsein über evtl. Folgeschäden
    • Kinder, vor allem Kleinkinder, sollten nicht unbekleidet in der Sonne spielen.
    • Säuglinge sollten grundsätzlich keiner direkten UV-Belastung ausgesetzt werden.
    • Sonnendichte T-Shirts oder Hemdchen sowie lange Hosen und geeignete Schuhe (keine Sandalen) schützen den Körper vor der Einstrahlung.
    • Als Kopfbedeckung breitkrempige Hütchen wählen.
    • Ultraviolett-Protection-Faktor (UPF) für sonnendichte Kleidung: UPF klassifiziert einen Lichtschutzfaktor, der die Filterwirkung der Kleidung angibt. In Europa werden nur solche Textilien ausgezeichnet, die einen UPF von mindestens 30 haben und bei denen der durchtretende Anteil der UVA-Strahlung unter 5% liegt. Für Kinder ist diese Kleidung im Sonnenurlaub empfehlenswert.
    • Kinder halten sich am besten nur im Schatten auf, vor allem in der Mittagszeit.
    • Schutz der Augen durch Sonnenbrillen mit UV-Filter.

Hinweis(e)

Steckbrief:

Defin.: Schutz der Haut vor zu starker Lichtabsorption. S.a.u. UV-Index. Neben dem physiologischen Lichtschutz, der Lichtschwiele, ist ein künstlicher Lichtschutz durch Textilien (Kleidung) oder durch (chemische bzw. physikalische) Lichtschutzmittel zu unterscheiden. Neuerdings werden auch oral applizierbare Substanzen als Lichtschutzmittel angepriesen (z.B. das aus einer mittelamerikanischen Farnpflanze gewonnene Polypodium leukotomis Extrakt [PLE], z.B. in Heliocare-Kapseln; s.a.u. β-Carotin).

Lichtschutzfaktor: Quotient aus der Erythemschwellendosis der geschützten Haut (MED) und der Erythemschwellendosis der ungeschützten Haut. Beispielsweise bedeutet ein Lichtschutzfaktor (LSF) 6 eine sechsfach verlängerte Expositionszeit vor Eintreten des Erythems innerhalb von 24 Stunden. In Deutschland ist der Lichtschutzfaktor auf Produkten mit der Abkürzung LSF oder SF + Zahl angegeben. Die französische Bezeichnung IP steht für Indice de Protection und ist identisch mit der deutschen Angabe. Der amerikanische Faktor SPF steht für Sun Protecting Factor und wird anders berechnet als LSF/SF und IP. Aus diesem Grund muss man von einem SPF rund 30% abziehen, um einen deutschen bzw. französischen Wert zu erhalten. So ist ein SPF 24 ungefähr mit einem LSF/SF oder IP 16 zu vergleichen.

Allg. Hinweise für die Verwendung von Lichtschutzmitteln: 

  • Auftragen von Lichtschutzpräparaten (Sonnenschutzpräparaten) 30 Minuten vor der Sonnenexposition und wiederholt nach jedem Badegang.
  • Verwendung von wasserfesten Lichtschutzmitteln beim Baden.
  • Durch "Nachcremen" des Lichtschutzmittels verlängert sich die angegebene Gesamtschutzzeit nicht!
  • Tragen von lichtdichten Textilien und Hüten mit breiter Krempe.
  • Tragen von UV-absorbierenden Sonnenbrillen.
  • Textilien besitzen im nassen Zustand eine deutlich höhere UV-Durchlässigkeit (UV-Durchlässigkeit eines Baumwoll-T-Shirts wird im feuchten oder nassen Zustand um etwa 50% erhöht, z.B. bei starkem Schwitzen).
  • An unbedeckten Körperstellen tägliche Verwendung eines Lichtschutzpräparates mit einem Lichtschutzfaktor von mindestens 15 und einer Wirksamkeit auch im UVA-Bereich.
  • Lichtschutzpräparate mit einem Lichtschutzfaktor (LSF) von 15 haben einen Schutzfaktor von etwa 93%. Präparate mit einem LSF von 30 oder 45 filtern nur unwesentlich mehr (etwa 96-97%).
  • Nur für sehr UV-empfindliche Personen (s.a.u. Lichtdermatosen) und besondere Risikosituationen (Aufenthalt im Hochgebirge z.B. beim Skifahren) werden Lichtschutzpräparate mit höherem LF empfohlen.
  • Die UVA-Strahlung trägt erheblich zur Hautalterung (Lichtalterung; s.a.u. Elastosis actinica) und möglicherweise auch zur Entstehung des malignen Melanoms bei und sollte daher neben dem UVB ebenfalls gefiltert werden.
  • UV-Lippenschutz: Wahl eines UV-protektiven Lippenstifts (Lichtschutzfaktor 30), da das ungeschützte Lippenrot sehr UV-empfindlich ist. Der natürliche Schutzmechanismus der Bräunung fehlt hier.
  • UV-Belastungen von nicht geschützten Körperregionen (prozentual zur Gesamtdosis):
    • höchste Dosis an der Scheitelregion des Kopfes
    • Schultern (unabhängig von der Art der körperlichen Aktivität) 75% der Gesamtdosis.
    • Hände: ca. 30-50%
    • Rücken: 40-60%
    • Brust: 25-70%
    • Oberschenkel: 25-33%
    • Waden: ca. 25%.
  • UV-Belastung des Gesichts (prozentual zum Wert am Scheitel):
    • Stirn und Nase: ca. 20-65%
    • Wangen: 15-40%
    • Kinn: 20-35 %
    • Nacken: 20-35%.

Weitere allg. Hinweise: Wichtigste Regel = Meiden von intensiver, direkter und indirekter UV-Exposition durch natürliche (Sonne) und künstliche UV-Quellen (Solarien). Es folgt das "Kleiden", der textile Lichtschutz, hier v.a. das Tragen von UV-dichten Kopfbedeckungen und von UV-dichten Textilien (s.u.). Ergänzend: Anwendung von Lichtschutzmitteln mit einem Lichtschutzfaktor (LF) von mindestens 15 mit breiter Schutzwirkung im UVB- und UVA-Bereich.

  • Kurz zusammengefasst können folgende Sonneschutz-Regeln empfohlen werden:
    • (4-H-Regel): Hemd-Hose-Hut-Hoher Lichtschutz  oder
    • Meiden-Kleiden- Cremen".
  • Allgemeine Regeln und Hinweise für die UV-Strahlenbelastung der Haut:
    • Meiden der Sonne, wenn die Haut noch blass (sonnenentwöhnt) ist und keine Vorbräunung besitzt.
    • Langsames Adaptieren der Haut an die UV-Strahlung durch Erwerb einer natürlichen Lichtschwiele!
    • 50% der UV-Belastung erfolgt in den Mittagsstunden zwischen 11-14 Uhr.
    • Schatten reduziert die UV-Strahlung um rund 50%.
    • UVB-Strahlen (und Infrarot-Strahlen) sind zur Zeit des höchsten Sonnenstandes am intensivsten. Hierdurch wird man durch die Erwärmung der Haut vor einem Zuviel an UV-Strahlung gewarnt. Diese Warnmeldung entfällt bei Wind und Kälte!
    • 90% der UV-Strahlen dringen durch die Wolkendecke durch.
    • UVA-Licht durchdringt Fensterglas (Achtung Autofahrer; wichtig für Patienten mit überwiegend durch UVA-Strahlen induzierten Lichtdermatosen).
    • Mit ansteigenden Höhenmetern erhöht sich die UV-Strahlung. Als Faustregel gilt eine Zunahme um 15% pro 1000 m.
    • Mit ansteigenden Höhenmetern verändert sich die UV-Strahlung. In Höhenlagen erreicht zunehmend mittelwelliges UV die Erdoberfläche (Achtung: Skifahrer und Bergsteiger)
    • Schnee reflektiert 80-90% der UV-Strahlen.
    • Sand reflektiert bis 50% der UV-Strahlen.
    • Wasser reflektiert 40-50% der UV-Strahlen.
    • 50% der UVB und 75% der UVA-Strahlen erreichen eine Wassertiefe von 1 m.
    • Vermeiden von Kosmetika und Duftstoffen (Deodorant, Parfüm, Haarspray) vor der Sonnenbestrahlung. Gefahr bleibender brauner Pigmentfleckenbildung v.a. am Gesicht und am Hals (Auslöser sind ätherische Öle, wie zum Beispiel Lavendel-, Limonen-, Sandelholz-, Zedern- und Zitronenöl, Moschus). S.a.u. Dermatitis, Berloque-Dermatitis und Dermatitis, phototoxische.
    • Medikamente können zu schweren phototoxischen Reaktionen oder Dermatitis solaris führen (Antibiotika, Bluthochdruckmittel, Beruhigungsmittel, Diabetesmedikamente, Fettsenker, Rheumamedikamente, Hormone zur Empfängnisverhütung und andere).
    • Selbstbräuner sind eine unbedenkliche Alternative zur UV-Bräunung.
    • Bei Nutzung von Solarien sollten diese das Gütesiegel "Zertifiziertes Solarium" tragen.
  • Lichtschutz für Kinder:
    • Bis zu 25% der individuellen Sonnenlichtbestrahlung wird vor dem 18. Lebensjahr erreicht. Schwere Sonnenbrände in der Kindheit und Jugend vor dem 15. Lebensjahr steigern das spätere Risiko, an malignem Melanom zu erkranken, um das 3-5-fache.
    • Verantwortung der Eltern: Kinder haben keine eigenen negativen Erfahrungen mit Sonne und damit kein Bewusstsein über evtl. Folgeschäden.
    • Kinder, vor allem Kleinkinder, sollten nicht unbekleidet in der Sonne spielen.
    • Säuglinge sollten grundsätzlich keiner direkten UV-Belastung ausgesetzt werden.
    • Sonnendichte T-Shirts oder Hemdchen sowie lange Hosen und geeignete Schuhe (keine Sandalen) schützen den Körper vor der Einstrahlung.
    • Als Kopfbedeckung breitkrempige Hütchen wählen.
    • Ultraviolett-Protection-Faktor (UPF) für sonnendichte Kleidung: UPF klassifiziert einen Lichtschutzfaktor, der die Filterwirkung der Kleidung angibt. In Europa werden nur solche Textilien ausgezeichnet, die einen UPF von mindestens 30 haben und bei denen der durchtretende Anteil der UVA-Strahlung unter 5% liegt. Für Kinder ist diese Kleidung im Sonnenurlaub empfehlenswert.
    • Kinder halten sich am besten nur im Schatten auf, vor allem in der Mittagszeit.
    • Schutz der Augen durch Sonnenbrillen mit UV-Filter.

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Zuletzt aktualisiert am: 17.10.2024