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Gingivitis hyperplasticaK05.1
Synonym(e)
fibröse; Gingivahyperplasie; Gingivahyperplasie fibröse; Gingivitis hypertrophicans
Definition
Primär entzündliche oder primär nicht-entzündliche Parodontopathie durch deutliche Vermehrung des kollagenen Bindegewebes mit teilweise exzessiver Verdickung der marginalen und interdentalen Gingiva bei unterschiedlicher Ätiologie. Die frühere Bezeichnung " Makrulie" dürfte weitgehend mit der Gingivitis hyperplastica synonym verwendet worden sein!
Einteilung
Nach Hornstein unterscheidet man:
- Primär entzündliche hyperplastische Gingivitis
- Primär (nicht-entzündliche) hyperplastische Gingivitis (fibröse Gingivahyperplasie).
Ätiopathogenese
- Unterschiedliche Auslöser!
- Bei der primär entzündlichen hyerplastischen Gingivitis werden lokale oder allgemeine Reizfaktoren angeschuldigt (schlechte Mundhygiene, Zahnstein, Anhäufung vonn bakteriellen Plaques)
- Bei der primär (nicht-entzündlichen) hyperplastische Gingivitis ist die Auslösung durch Medikamente z.B. Diphenylhydantoin, Ciclosporin A, Nifedipin (s. Calciumantagonisten) am häufigsten. Idiopathische Gingivahyperplasien sind als Fibromatosis gingivae beschrieben.
Klinisches Bild
- Primär entzündliche Gingivahyperplasie: Deutliche Entzündungszeichen der Gingiva mit schwammiger, düsterroter Schwellung der marginalen und interdentalen Gingiva, die zu einer deutlichen Auftreibung der Interdentalpapillen führt.
- Primär hyperplastische Gingivahyperplasie: Primär wenig entzündliche, eher gallertartige Schwellung der marginalen und interdentalen Gingiva, insbesondere im Bereich der frontalen Anteile. Eine erhöhte Verletzlichkeit der Gingiva kann sekundär zur entzündlichen Überlagerung führen. Häufig als Medikamenten-Nebenwirkung auftretend, seltener bei neurologischen Hirnstammsyndromen oder idiopathisch (s.u. Gingivahyperplasie).
Therapie
Wenn möglich Behandlung der Grunderkrankung. Absetzen bzw. Umsetzen des auslösenden Medikamentes. Ggf. partielle Gingivektomie.
Literatur
- Hornstein OP (1996) Erkrankungen des Mundes. Kohlhammer, Stuttgart Berlin Köln, S. 578-579