Digitale Viruswarzen, die vermehrt bei Beschäftigen der Fischindustrie auftrete. Es besteht kein Zweifel, dass es sich um eine Berufskrankheit handelt (BK 3102), da sie „irgendwie“ beruflich verursacht wurde. Nach § 1 Nr. 1 SGB V liegen eindeutig „arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren“ vor. Die Berufsgenossenschaften haben Berufskrankheiten zu verhüten, nicht aber im Regelfall zu entschädigen. Die Behandlungskosten tragen somit die Krankenkassen.
FischhändlerwarzenB 07
Definition
Erreger
Bei „Fischhändlerwarzen“ wurde in einer Reihenuntersuchung HPV4 1x gefunden, HPV1 3x, ein hybrides Virus, das sowohl mit HPV27 als auch mit HPV2 hybridisiert 5x und HPV7 7x . Bei 4 Personen wurde mehr als ein Typ festgestellt. Diese Ergebnisse deuten darauf hin, dass HPV7 nicht, wie bisher angenommen, ausschließlich bei Personen auftritt, die mit Fleisch umgehen, und legen nahe, dass Umweltbedingungen ein Faktor bei der klinischen Manifestation einer HPV7-Infektion wahrscheinlich sind (Rüdlinger R et al. 1989).
Hinweis(e)
Weitere Ausführungen und Literatur s.u. Fleischerwarzen.