Polydextrose wird synthetisch aus Glucose, Sorbit (E 420) und Citronensäure (E 330) hergestellt. Das kettenförmige zuckerähnliche, langkettige Molekül kann von den Verdauungsenzymen nicht abgebaut werden und wirkt auf den menschlichen Organismus ab einer Einzeldosis von etwa 50 g oder einer Tagesdosis von etwa 90 g abführend.
Das kettenförmige zuckerähnliche, langkettige Molekül ist ohne Höchstmengenbeschränkung in der EU unter der Nummer E 1200 als Lebensmittelzusatz zugelassen.