Bewertung von Nickel hinsichtlich der Auswirkung einer Allergie auf die Minderung der Erwerbsfähigkeit:
Nickel kommt ubiquitär, in der Erde, im Wasser und in der Luft vor. Die berufliche Exposition gegenüber Nickelionen ist heutzutage häufig nicht ausreichend, um mit genügender Wahrscheinlichkeit eine berufsbedingte Nickelallergie zu induzieren. Dennoch muss in jedem Einzelfall sorgfältig abgeklärt werden, ob eine Typ IV-Allergie gegen Nickelionen berufsdermatologisch relevant ist. Für die hohe Prävalenz von Sensibilisierungen in der Bevölkerung ist die Freisetzung von Nickelionen aus vernickelten Gegenständen, bei denen ein intensiver und direkter Hautkontakt gegeben ist (Modeschmuck, Brillengestelle, Knöpfe, Verschlüsse usw.), verantwortlich.
Nach der EU-Richtlinie 94/27/EG dürfen Gebrauchtgegenstände die "unmittelbar und länger" mit Haut in Kontakt kommen, nicht mehr als 0,5ug Nickel/qcm/Woche freisetzen. Dabei wird "längerer Kontakt" mit >10 Min. bei 3 und > 3 Gelegenheiten innerhalb von 2 Wochen, oder > 30 Min. bei 1 oder>1 Gelegenheiten innerhalb von 2 Wochen.
Inzwischen ist Nickel in Europa das häufigste Kontaktallergen, wobei sowohl die Induktion einer Sensibilisierung als auch die Auslösung eines allergischen Kontaktekzems bei bereits sensibilisierten Personen meistens außerberuflich verursacht ist.
Relevante berufliche Expositionen: Bei beruflich erworbener Nickelsensibilisierung müssen Berufe als verschlossen angesehen werden, bei denen ein Hautkontakt mit nickelfreisetzenden Oberflächen besteht, wie z.B. in der Galvanik oder bei der Montage von vernickelten Teilen.
Auswirkung einer Allergie: Normalerweise "geringgradig" bis "mittelgradig". Eine sehr niedrige Auslöseschwelle in Verbindung mit dem entsprechenden klinischen Bild kann ein Hinweis auf "schwerwiegende" Auswirkungen einer Allergie sein und es sind dann mehr Arbeitsplätze als verschlossen anzusehen; dies ist im Einzelfall zu begründen.