Drogen und -Drogenkombinationen, die nach Meinung der Kommission E ein ungünstiges Nutzen-Risiko-Verhältnis aufwiesen wurden mit einer „Negativmonographie“ bedacht und mussten vom Markt genommen werden.
Negativmonographie
Definition
Literatur
- https://arzneipflanzenlexikon.info/kommission-e.php