- Eine Krankheit ist schwer wiegend, wenn sie lebensbedrohlich ist oder wenn sie aufgrund der Schwere der durch sie verursachten Gesundheitsstörung die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigt.
- Ein Arzneimittel gilt als Therapiestandard, wenn der therapeutische Nutzen zur Behandlung der schwer wiegenden Erkrankung dem allg. anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht.
Arzneimittel, apothekenpflichtige
Definition
Apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel gem. § 34 Abs. 1 SGB V sind von der Versorgung nach § 31 SGBV ausgeschlossen. Die Verordnung dieser Arzneimittel ist nach § 34 Abs. 1, Satz 2 nur ausnahmsweise zulässig (s.a.u. OTC), wenn die Arzneimittel bei der Behandlung schwer wiegender Erkrankungen als Therapiestandard gelten.