Die Honorierung von Studienärzten /Prüfärzten bei klinischen Studien richtet sich nach den erbrachten Leistungen und ist nach AMG, BfArM bzw. PEI, VFA-Empfehlungen, FSA-Kodex und der Berufsordnung der Ärzte anzupassen. Zur Vermeidung des Verdachts auf Korruption sollten stets das Trennungsprinzip (Honorar ist von laufenden Geschäften unbeeinflusst), Transparenzprinzip (Offenlegung von Zuwendungen), Äquivalenzprinzip (Leistung beruht auf Gegenleistung) und Dokumentationsprinzip umgesetzt werden.