Honorierung von Prüfärzten

Autor:Prof. Dr. med. Peter Altmeyer

Alle Autoren dieses Artikels

Zuletzt aktualisiert am: 23.08.2024

This article in english

Kostenlose Fachkreis-Registrierung erforderlich

Bitte melden Sie sich an, um auf alle Artikel, Bilder und Funktionen zuzugreifen.

Unsere Inhalte sind ausschließlich Angehörigen medizinischer Fachkreise zugänglich. Falls Sie bereits registriert sind, melden Sie sich bitte an. Andernfalls können Sie sich jetzt kostenlos registrieren.


Kostenlose Fachkreis-Registrierung erforderlich

Bitte vervollständigen Sie Ihre Pflichtangaben:

E-Mail Adresse bestätigen
oder
Fachkreisangehörigkeit nachweisen.

Jetzt abschließen

Definition

Die Honorierung von Studienärzten /Prüfärzten bei klinischen Studien richtet sich nach den erbrachten Leistungen und ist nach AMG, BfArM bzw. PEI, VFA-Empfehlungen, FSA-Kodex und der Berufsordnung der Ärzte anzupassen. Zur Vermeidung des Verdachts auf Korruption sollten stets das Trennungsprinzip (Honorar ist von laufenden Geschäften unbeeinflusst), Transparenzprinzip (Offenlegung von Zuwendungen), Äquivalenzprinzip (Leistung beruht auf Gegenleistung) und Dokumentationsprinzip umgesetzt werden.

Autoren

Zuletzt aktualisiert am: 23.08.2024