IGeL-Leistungen
Synonym(e)
individuelle Gesundheitsleistungen
Definition
Akronym für "individuelle Gesundheitsleistungen". Hierunter versteht man Leistungen, die Ärzte gesetzlich krankenversicherten Patienten gegen Selbstzahlung anbieten können.
Allgemeine Information
- Leistungen, die über das vom Gesetzgeber definierte Maß einer ausreichenden und notwendigen Patientenversorgung hinaus reichen und deshalb von den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht vergütet werden.
- Kleine kosmetische Operationen, z.B. das Abtragen von seborrhoischen Keratosen oder die Untersuchung auf Grünen Star (Glaukom) sind z.B. IGel-Leistungen. Daneben gehören aber auch rein private oder beruflich motivierte Untersuchungen (z.B. Impfberatungen für Auslandsreisen, Tauglichkeitsuntersuchungen für Taucher oder Fallschirmspringer) in diese Kategorie.
- IGeL-Listen sind nicht verbindlich. Ärzte können Zusatzleistungen als IGeL deklarieren bzw. Zusatzleistungen anbieten, ohne sie IGeL zu nennen.
- Penible (schriftliche) Aufklärung des Patienten vor Erbringung der Leistung ist erforderlich.
- Weiterhin werden kontroverse Diskussion geführt, ob alle diese Leistungen medizinisch sinnvoll sind.