Roter Azofarbstoff der unter der Ziffer E 128 als Lebensmittelzusatzstoff zugelasssen war. Im Zuge der Neubewertung der Lebensmittelzusatzstoffe durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wurde. E128 im Jahre 2007 wegen Karzinogenität verboten.
Rot 2G kann entsprechend disponierten Menschen pseudoallergische (Urtikaria) und offenbar auch kontaktallergische Reaktionen hervorrufen. Weiterhin wurden asthmatische Anfälle beschrieben. Rot 2G war nur für bestimmte Wurstsorten und Hackfleisch zugelassen. Im Zuge der Neubewertung der Lebensmittelzusatzstoffe durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wurde E128 wegen seiner krebserregenden Wirkung im Juli 2007 verboten.