Akronym für Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe
PAK
Definition
Allgemeine Information
Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) bilden eine Klasse organischer Substanzen, die gewöhnlich in komplexen Gemischen von mehreren hundert chemischen Verbindungen gleicher Grundstruktur vorliegt.
PAKs werden als krebserzeugende Kohlenwasserstoffe eingestuft.
PAKs entstehen bei der (unvollständigen) Verbrennung organischer Materialien. PAK sind Bestandteil fossiler Brennstoffe - wie Kohle oder Mineralöl - und werden über Fahrzeug- und Industrieabgase in die Umwelt freigesetzt. PAKs können immer noch in einer Vielzahl von verbrauchernahen Erzeugnissen nachgewiesen werden, wie z.B. in Spielzeug, Werkzeug- oder Fahrradgriffen, Schuhen oder Sportartikeln nachgewiesen. Dies obwohl die Gesundheitsgefahr dieser Substanzen seit langem bekannt ist. Die Produkte enthalten PAKs, wenn im Rahmen der Herstellung von Gummi oder anderen Elastomeren bestimmte Weichmacheröle oder Ruß eingesetzt werden.
Weiterhin können PAKs in Kunststoffen, Elastomer- oder Gummimaterialien, in Lacken, Farben oder anderen Beschichtungen vorkommen.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat im Jahre 2010 eine Risikobewertung zu PAK in Verbraucherprodukten erstellt. Schwerpunkt der Bewertung liegt dabei auf den krebserzeugenden Eigenschaften durch die Aufnahme über die Haut. In einem Dossier wurde die Empfehlung ausgesprochen, den Gehalt der krebserregenden PAKs in Verbraucherprodukten auf maximal 0,2 Milligramm je Kilogramm zu beschränken. Dieser Wert orientiert sich an der derzeitigen Nachweisgrenze der Analysemethode des deutschen ‚GS’-Gütesiegels (‚Geprüfte Sicherheit’). Der technische Fortschritt sollte zudem verfolgt und ggf. die Grenzwerte an die analytische Nachweisgrenze angepasst werden.