Nahrungsmittel- oder Lebensmittelzusatzstoffe werden nach dem deutschen Lebensmittelrecht als Stoffe definiert, die aus technologischen Gründen den Lebensmitteln zugesetzt werden. Sie werden zugesetzt um das Aussehen der Lebensmittel (Farbe, Struktur) zu verbessern, um ihren Geschmack oder Geruch zu verstärken oder zu verändern oder um ihre chemische oder mikrobiologische Haltbarkeit zu verlängern (Konservierungsstoff).
Lebensmittelzusatzstoffe können sowohl synthetische oder natürliche Stoffe sein. Somit sind Lebensmittelzusatzstoffe in der Lage den Gebrauchs- und Nährwert der Lebensmittel zu verändern bzw. zu stabilisieren sowie ihre störungsfreie Produktion sicherzustellen.
In der Liste sind die Lebensmittelzusatzstoffe aufgeführt, die zurzeit EU-weit (Stand November 2011) die unter einer anzugebenden Registierugsnummer (E-Nummer) verwendet werden dürfen.